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Landtag setzt Untersuchungsausschuss in Wahlperiode ein

Nur wenige Monate nach Beginn der neuen Wahlperiode hat der Landtag seinen ersten Untersuchungsausschuss eingesetzt. Durchleuchtet werden sollen Beraterverträge der vergangenen Landesregierung.

Von Rochus Görgen, dpa 29.09.2016, 14:07

Magdeburg (dpa/sa) - Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat am Donnerstag den ersten Untersuchungsausschuss in dieser Wahlperiode eingesetzt. Das Gremium soll klären, inwieweit Ministerien in der abgelaufenen Wahlperiode Aufträge für Gutachten vergeben haben, ohne den zuständigen Finanzausschuss des Parlaments zu informieren.

Den ursprünglichen Antrag hatte die AfD gestellt, ihn aber nur auf das Finanzministerium bezogen. Die schwarz-rot-grüne Mehrheit im Landtag erweiterte das Gremium nun auf alle Ressorts. Regierungschef Reiner Haseloff (CDU) sagte, die Regierung unterstütze Aufklärung. Es mache aber wenig Sinn, einzelne Ressorts herauszugreifen.

Die Linke kritisierte, die Gutachten seien nur in Auftrag gegeben worden, weil die Regierung vorher zu viel Personal in der Verwaltung abgebaut habe. Der Schuldige für Versäumnisse im Finanzministerium stehe mit Ex-Finanzminister Jens Bullerjahn (SPD) schon längst fest. Sie wollen Verantwortliche ermitteln, die bekannt sind, sagte Fraktionschef Swen Knöchel. Es mache keinen Sinn, dies jetzt zwei Jahre zu untersuchen und dann den Rücktritt Bullerjahns zu fordern.

Der AfD-Abgeordnete Robert Farle sagte, man könne im Landtag gemeinsam die Vorwürfe aufklären. Die Regelung sieht nun vor, dass das Gremium zunächst - wie von der AfD als erstes beantragt - das Finanzministerium durchleuchtet. Danach soll ein Zwischenbericht vorgelegt werden. Im Anschluss werden auch alle übrigen Ressorts untersucht. Die massive Ausweitung des Untersuchungsauftrags des Ausschusses durch die Koalition galt als heikel, weil ein U-Ausschuss normalerweise ein Instrument der Opposition ist.

AfD-Fraktionschef André Poggenburg sprach von einem historischen Tag für die AfD. Als erste AfD-Landtagsfraktion haben wir einen Untersuchungsausschuss ... eingesetzt.

Bei den Beraterverträgen geht es um Aufträge, die die Ministerien erteilt hatten. Normalerweise müssen diese ab einem Volumen von mehr als 20 000 Euro jeweils dem Finanzausschuss vorgelegt werden. Teils waren solche Aufträge zwar in anderen Ausschüssen diskutiert und damit nicht geheim gehalten worden, aber hätten trotzdem auch im Finanzausschuss vorgelegt werden müssen.

SPD-Fraktionschefin Katja Pähle sagte in der Debatte, der Ausschuss biete jetzt die Möglichkeit, sich grundlegend mit dem Thema und der Information des Parlaments zu beschäftigen. Die schwarz-rot-grüne Koalition will die Ergebnisse in das geplante Transparenzgesetz einfließen lassen.

In der vergangenen Wahlperiode gab es zwei parlamentarische Untersuchungsausschüsse. Sie durchleuchteten die Fördermittelvergabe in Dessau-Roßlau und die Arbeit der landeseigenen Beteiligungsfirma IBG.