Arbeitgeber können laut EuGH Kopftuch im Job verbieten
Arbeitgeber können laut EuGH Kopftuch im Job verbieten
14.03.2017, 09:01
Luxemburg (dpa) - Arbeitgeber können das Tragen eines Kopftuchs untersagen, wenn weltanschauliche Zeichen generell in der Firma verboten sind und es gute Gründe gibt. Das entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg.