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Arbeitgeber können laut EuGH Kopftuch im Job verbieten

14.03.2017, 09:01

Luxemburg (dpa) - Arbeitgeber können das Tragen eines Kopftuchs untersagen, wenn weltanschauliche Zeichen generell in der Firma verboten sind und es gute Gründe gibt. Das entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg.