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Antidopinggesetz Drei Jahre Haft für gedopte Sportler

Innenminister Thomas de Maizière und sein Justiz-Kabinettskollege Heiko
Maas präsentieren am Mittwoch das Anti-Doping-Gesetz. Bei den
bisherigen gesetzlichen Regelungen zum Doping ging es um die
Hintermänner - nun werden die Doper selbst von Haftstrafen bedroht.

12.11.2014, 12:42

Berlin (dpa/jb) l Die Bundesregierung macht ernst. Nach jahrelangen Diskussionen über das Für und Wider wird nun ein Anti-Doping-Gesetz auf den Weg gebracht, das für gedopte Spitzensportler bis zu drei Jahren Haft vorsieht. Innenminister Thomas de Maizière (CDU) und Justizminister Heiko Maas (SPD) werden am heutigen Mittwoch auf der Bundespressekonferenz in Berlin einen entsprechenden Gesetzentwurf vorstellen.

Vor allem die Sportbetrüger rücken in den Fokus der Strafverfolgung: Spitzenathleten, die verbotene Mittel zum Selbstdoping nehmen oder in nur kleinen Mengen besitzen, müssen in Zukunft mit Gefängnis von bis zu drei Jahren oder empfindlichen Geldstrafen rechnen. Im Frühjahr 2015 soll das Gesetz abgesegnet werden.

"Das ist ein Riesenschritt in Sachen effektiver Doping-Bekämpfung", sagte Clemens Prokop, Präsident des Deutschen Leichtathletik-Verbandes und einer der vehementesten Verfechter eines deutschen Gesetzes gegen Doping. "Das parlamentarische Verfahren steht noch aus. Ich hoffe, dass der Entwurf zum Gesetz wird."

Bisherige gesetzliche Regelungen wie das Arzneimittelgesetz sind auf die Hintermänner des Dopings ausgerichtet. Eine Strafbarkeit der dopenden Leistungssportler gibt es bisher nicht. In der Begründung zum Gesetzentwurf werden sie als "Kern des Unrechts" bezeichnet, die die Integrität des organisierten Sports gefährden. Erfasst werden vom Gesetz aber nur die rund 7000 Topathleten, die Mitglied eines Testpools des nationalen Doping-Kontrollsystems sind oder durch den Sport "erhebliche Einnahmen" erzielen. Freizeitsportler sollen von den neuen Strafvorschriften ausgenommen werden.

Einhergehend mit dem Verbot des Selbstdopings soll durch das Anti-Doping-Gesetz der Erwerb und Besitz von Dopingmitteln ohne Mengenbegrenzung unter Strafe gestellt werden. Dafür ist ein Strafmaß von bis zu zwei Jahren vorgesehen. Mit Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren sollen Täter geahndet werden, wenn sie die Gesundheit einer großen Zahl von Menschen gefährden oder Sportler einer tödlichen Gefahr durch Doping aussetzen.

DOSB zeigt sich skeptisch

Die staatliche Verfolgung von Doping soll die Sportgerichtsbarkeit nicht ersetzen. Im Gesetzesentwurf wird sogar explizit klargestellt, dass Schiedsvereinbarungen zwischen Verbänden und Athleten zulässig sind. Diese Klarstellung bekommt vor dem Hintergrund des aktuellen Prozesses der Eisschnellläuferin Claudia Pechstein gegen den Weltverband ISU vor dem Oberlandesgericht München eine besondere Bedeutung. Er äußerte deutliche Zweifel an der Wirksamkeit der Sportgerichtsbarkeit.

Das Anti-Doping-Gesetz wird auch die Stellung der Nationalen Anti-Doping-Agentur stärken. Künftig sollen Gerichte und Staatsanwaltschaften der Nada personenbezogene Daten aus Strafverfahren von Amts wegen übermitteln dürfen.

Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) sieht vor allem den Paragrafen zum Selbstdoping und die geplante Besitzstrafbarkeit skeptisch. Der Dachverband hat große Bedenken gegen ein Anti-Doping-Gesetz, weil er eine Schwächung der Sportgerichtsbarkeit fürchtete. Beide "Sanktionsregime" würden sich nicht ausschließen, heißt es hingegen bei den Befürwortern.

Eine Umfrage der Volksstimme unter Magdeburgs Spitzensportlern hatte ergeben, dass eine Verschärfung der Anti-Doping-Gesetze zwar begrüßt wird, eine Gefängnisstrafe jedoch den meisten zu weit geht. (Ausgabe vom 4. Oktober 2014). Ruder-Ass Marcel Hacker erklärte: "Ich würde mir vielmehr ein lebenslanges Sportverbot für Athleten oder Berufsverbot für Trainer wünschen. Damit ist jeder, der erwischt wird, bestraft genug." Kanute Erik Leue meinte: "Ich halte es für fraglich, wenn man Dopingsünder mit Kriminellen wie Mördern oder Kinderschändern auf eine Stufe stellt." Und Radprofi Robert Wagner gab zu bedenken: "Wenn jemand mir Böses will und etwas in meine Trinkflasche mischt und es mir dann an meine Freiheit geht, das geht dann doch zu weit." Meinung