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Keine Kontaktdaten, kaum Infos Neue Betrugsmasche: So erkennt man unseriöse Stellenanzeigen

Es ist eine gemeine Masche: Internationale Betrügerbanden schalten gefälschte Stellenanzeigen in Internet-Jobbörsen oder versenden diese per E-Mail. Doch es gute Anhaltspunkte, die ein unseriöses Angebot entlarven.

13.03.2017, 10:36

Nürnberg (dpa/tmn) - Manche Stellenanzeigen klingen einfach zu schön, um wahr zu sein: wenige Stunden Arbeit in Heimarbeit, dafür ein hohes Gehalt. In der Regel stecken hinter solchen Anzeigen Betrüger. Aneta Schikora von der Bundesagentur für Arbeit gibt Tipps, wie Bewerber diese erkennen.

- Unvollständige Kontaktdaten: Typisch für unseriöse Stellenanzeigen sind unvollständige Kontaktdaten des Arbeitgebers. Statt einer vollständigen Geschäftsadresse sind zum Beispiel nur eine E-Mail-Adresse und eine Handynummer angegeben.

- Fehlende Infos zum Job: Misstrauisch sollten Bewerber auch werden, wenn es kaum Informationen zu der ausgeschriebenen Stelle gibt. Das kann zum Beispiel sein, dass ein Verdienst in Heimarbeit angepriesen ist, es aber völlig unklar ist, worum es im Einzelnen geht.

- Vorab Investitionen: Ebenfalls ein Hinweis auf eine unseriöse Stellenanzeige ist es, wenn Bewerber noch gar keinen Job haben, aber schon Geld ausgeben sollen - etwa für ein kostenpflichtiges Handbuch oder eine Fortbildung.

- Kostenpflichtige Hotlines: Völlig unüblich sei es auch, wenn Bewerber sich bei kostenpflichtigen Hotlines melden sollen. Das deutet ebenfalls darauf hin, dass bei einer Stellenanzeige etwas nicht stimmen kann.

- Unrealistische Verdienste: Und dann sollten Bewerber von Stellenausschreibungen mit unrealistischen Vergütungen die Finger lassen. Es gibt einfach keinen Job, bei dem man für vier Stunden pro Woche in Heimarbeit mehrere tausend Euro Gehalt kassiert. Dahinter stecken auf jeden Fall auch unseriöse Jobanbieter.

Gefälschte Job-Angebote

Das Phänomen gefälschter Stellenanzeigen wird international als "Job Application Scam" oder "Recruitment Fraud" bezeichnet, wie das hessische Landeskriminalamt (LKA) mitteilt. Strafrechtlich gesehen handele es sich dabei um eine Fälschung beweiserheblicher Daten, einen Verstoß gegen das Urheber- und Namensrecht und es gebe den Verdacht des Identitätsdiebstahls. Da es in der polizeilichen Kriminalstatistik keine spezielle Aufschlüsselung zu gefälschten Stellenanzeigen gibt, verfügen weder das LKA in Wiesbaden noch das Bundeskriminalamt (BKA) über offizielle Zahlen.