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Ifo-Chef warnt EU vor überzogener Reaktion gegen London

Die Mehrheit der Briten will aus der EU austreten - doch wie weit soll dieser Austritt eigentlich gehen? Ökonomen sind darüber uneins.

30.06.2016, 18:04

München (dpa) - Ifo-Präsident Clemens Fuest hat Großbritannien verteidigt und die EU vor einer Strafexpedition als Reaktion auf das Brexit-Votum gewarnt. Mit beleidigten Reaktionen würde sich Europa selbst schaden und den Zerfall der EU nur beschleunigen, sagte der Ökonom.

Ich würde das für einen historischen Fehler halten. Fuest stellt sich damit in Widerspruch zu anderen Wirtschaftsforschern.

Fuest sagte, dass London den EU-Austrittsantrag erst nach Verhandlungen über das künftige Verhältnis stellen wolle, sei verständlich. Denn einige Europäer wollten Großbritannien ausgrenzen - aus eigenen wirtschaftlichen oder politischen Interessen oder auch, damit kein anderes Land dem britischen Beispiel folgt.

Die EU dürfe aber den Binnenmarkt nicht aufs Spiel setzen, sondern müsse alles tun, um gemeinsam den Schaden für Europa zu minimieren, forderte Fuest.

Wie mit der Schweiz könnte auch mit Großbritannien ausgehandelt werden, wie weit eine Einschränkung der Zuwanderung eine Einschränkung des Zugangs zum Binnenmarkt bedeuten müsse. Diese Verhandlungen muss man führen ohne Schaum vor dem Mund, mahnte Fuest. Ein harter Schnitt schade Deutschland und Europa.

Der Chef des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln, Michael Hüther, sagte, niemand habe Schaum vorm Mund, es gehe auch nicht um Strafexpeditionen. Wir müssen die Briten ernst nehmen: Sie wollen austreten, sagte Hüther der dpa. Die vier Grundfreiheiten der EU seien nicht verhandelbar. Der Ökonom wies entsprechende Überlegungen zurück, dass Großbritannien weiter vom freien Verkehr von Waren, Dienstleistungen und Kapital profitiere - gleichzeitig aber die Freizügigkeit von Personen einschränke.

Wer einseitig ein Ungleichgewicht herstellt, der setzt einen Sprengsatz an die ganze Union, warnte Hüther. Denn andere Mitglieder könnten dann dem britischen Beispiel folgen wollen. Nach EU-Recht sei es auch nicht möglich, erst zu verhandeln und dann den Austritt zu beantragen. Zudem sei das Schweizer Vorbild nicht auf Großbritannien übertragbar. Nach dem britischen Referendum für einen Austritt aus der EU hatte auch das DIW einen klaren Schnitt gefordert und davor gewarnt, London einen guten Deal zu gewähren.

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