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Kostenbgesetz Notargebühren immer sofort fällig

Wenn Behörden nach dem Verlust von Fahrzeugpapieren eine eidesstattliche Versicherung verlangen, fallen Kosten beim Notar an.

Von Gudrun Oelze 12.11.2017, 23:01

Genthin l O Schreck, die Zulassung und die Kfz-Servicekarte für den Autoanhänger waren einfach nicht mehr aufzufinden! Zum Glück hatte das Ehepaar aus dem Jerichower Land aber noch den Kfz-Brief, den es in der Zulassungsstelle in Genthin für die Ausstellung neuer Hänger-Papiere vorlegte. Die Behörde verlangte jedoch zunächst noch eine eidesstattliche Versicherung vom Notariat. Dort erlebte das Paar den nächsten Schreck: Gut 70 Euro sollte es dafür bezahlen und das auch noch bar. Ist das rechtens?

Antwort auf diese Frage erhielt die Redaktion Leser-Obmann von der Geschäftsführerin der Notarkammer Sachsen-Anhalt. Zwar gehöre die Mitwirkung an der Standesaufsicht über die Notare zu den gesetzlichen Aufgaben der Kammer, nicht aber die Überprüfung von notariellen Kostenberechnungen, stellte Dr. Fanny Wehrstedt zunächst klar. Notarielle Kostenberechnungen seien aus diesem Grunde mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen.

Grundsätzlich aber gilt: Notarielle Leistungen sind im Allgemeinen kostenpflichtig. Die Notargebühren bestimmen sich nach dem im gesamten Bundesgebiet geltenden Gerichts- und Notarkostengsetz. Darin ist für die Aufnahme einer eidesstattlichen Versicherung zur Vorlage bei einer Behörde eine Gebühr zwingend vorgesehen. Ob eine Behörde eine solche Versicherung fordert, liegt jedoch nicht im Ermessen der Notarin oder des Notars. Erbringt sie oder er eine solche Leistung, rechnet er diese dann nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz ab.

Notargebühren sind grundsätzlich auch sofort fällig, betont die Geschäftsführerin der Notarkammer. Ist in einem Büro keine Technik für eine bargeldlose Zahlung vorhanden, bleibt in der Regel nur die Barzahlung. Ihr Rat deshalb: Über die ungefähre Höhe der notariellen Kosten und die Zahlungsmodalitäten kann man sich im jeweiligen Notarbüro immer auch vorab erkundigen.