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Aus dem Amtsgericht Rauschgift im Ü-Ei versteckt

Ein Tangermünder, der zweimal ohne Fahrerlaubnis und unter Drogen von der Polizei erwischt wurde, kam mit einer Geldstrafe davon.

Von Wolfgang Biermann 21.09.2016, 16:21

Stendal l Dreimal hat die Polizei im Zeitraum von März bis April einen Tangermünder ohne Fahrerlaubnis erwischt – zweimal in Tangermünde und einmal in Stendal, jeweils auf dem Weg zur oder von der Arbeit in Stendal. Zweimal stand der 35-Jährige dabei unter Drogen, wie eine Blutentnahme ergab. Einmal fand die Polizei 2,4 Gramm Amphetamin (synthetisch hergestellte Aufputschdroge) bei ihm in einem Überraschungsei. Mit einer von der Staatsanwaltschaft als zu mild empfundenen Strafe, nämlich einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 15 Euro (1350 Euro), kam der Angeklagte jüngst am Amtsgericht davon. Die Staatsanwältin hatte eine Bewährungsstrafe gefordert, dazu eine Geldauflage von 500 Euro und eine Fahrerlaubnissperre von einem Jahr.

Doch das Gericht befand, dass in diesem Fall noch eine Geldstrafe als Sanktion ausreichend sei. Zum einen sei der wegen Waffenbesitzes und Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz vorbestrafte Angeklagte geständig. Zum anderen seien die Fahrtstrecken relativ kurz gewesen. Wegen einer Drogenfahrt war er im Oktober vorigen Jahres im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens seine Fahrerlaubnis losgeworden. „Ich brauche die Fahrerlaubnis“, sagte der 35-Jährige jetzt wiederholt im Amtsgericht. Er wolle sich einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU), landläufig „Idiotentest“ genannt“, unterziehen, so der Angeklagte zum Amtsrichter.

Das Gericht verzichtete denn auch auf Verhängung einer Sperrfrist zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis und stellte „keine charakterliche Ungeeignetheit zum Führen von Fahrzeugen“ fest.

Während der Angeklagte das Urteil sofort annahm, behielt sich die Staatsanwaltschaft das Einlegen von Rechtsmitteln vor.