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Abwasserzweckverband Noch keine Entscheidung zu Abwassergebühren

Auf ein Urteil zu den Sonderbeiträgen für alte Abwasseranschlüsse müssen Grundstücksbesitzer in Wernigerode noch mehrere Monate warten.

Von Holger Manigk 14.09.2016, 01:01

Wernigerode l Altanschließer aus Wernigerode müssen weiter auf Rechtssicherheit zum Sonderbeitrag für Abwasser warten. Mit einer Entscheidung der Verwaltungsgerichte zu Sondergebühren für Haushalte, die bis 1991 an die alte Kläranlage in der Schmatzfelder Chaussee angeschlossen wurden, ist erst „in mehreren Monaten“ zu rechnen. Das sagt Nicolai Witte, Geschäftsführer des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Holtemme-Bode (WAHB).

Von den in ganz Sachsen-Anhalt 80 000 betroffenen Grundstückseigentümern habe ein großer Anteil den Weg zu den zuständigen Verwaltungsgerichten gewählt. Wann das Verfahren des WAHB geklärt werde, lasse sich „wegen der Vielzahl der anhängigen Verfahren“ derzeit nur schwer abschätzen.

Zum Hintergrund: Die Kommunalaufsicht des Harzkreises hat den WAHB verpflichtet, den sogenannten „Besonderen Herstellungsbeitrag“ zu erheben. Betroffen sind 4800 Wernigeröder, deren Grundstücke bis Juni 1991 an das alte Abwasserklärwerk in der Schmatzfelder Chaussee angeschlossen wurden.

Die Bescheide dafür verschickte der WAHB bis Ende 2015. „Die Gesamthöhe der Forderungen liegt bei rund 9,6 Millionen Euro“, sagt Witte. „Der allergrößte Teil der Bescheidempfänger hat gegen die Erhebung Widerspruch eingelegt“, so der WAHB-Chef. Die eingelegten Widersprüche würden nach Ende des Gerichtsverfahrens weiterbearbeitet.