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Ortschaftsrat Möckern bestätigt Rückforderungsanspruch von Gartenstraßen-Grundstückseignern Geld zurück für drei Ex-Investoren

Von Stephen Zechendorf 30.08.2014, 03:12

Ihr Geld zurück erhalten drei Möckeraner Bauwillige, die eigentlich im Baugebiet "Gartenstraße" Wohnhäuser errichten wollten. Der Ortschaftsrat sprach sich dafür aus, dass von ihnen geleistete Vorauszahlungen wieder zurückerstattet werden.

Möckern l Sie hatten in dem neu ausgewiesenen Möckeraner Baugebiet "Gartenstraße" Wohnhäuser errichten wollen - und damit alles etwas schneller geht, einen Betrag von zusammen etwa 4500 Euro vorgestreckt, damit die Bauplanung beschleunigt erfolgen kann.

Im November 2010 hatten drei Eigentümer von Gärten in der Möckeraner Gartenstraße die Erstellung eines Bebauungsplanes (B-Plan) beantragt, um Baurecht für Wohnhäuser herzustellen. Sie boten dabei der Stadt an, zu einem Drittel für die Planungskosten aufzukommen. Die Zahlungen sollten dann auf die künftigen Erschließungsbeiträge angerechnet werden.

Im Jahr 2011 erhielt die Stadt Möckern dieses Geld - knapp 1500 Euro von jedem der drei Eigentümer - und konnte davon die notwendige Vorplanung bezahlen. "Ursprünglich war ein rechstkräftiger B-Plan für Ende 2012 angestrebt", heißt es seitens der Stadtverwaltung. Aber verschiedene Verfahrens- und Rechtsprobleme führten bis heute zu einem Verzug, so dass nicht absehbar ist, wann der Plan abgeschlossen sein wird.

"Es gab aber auch nie eine Garantie für den erfolgreichen Abschluss des Verfahrens", weist die Stadtverwaltung in einem Beschlussentwurf für die Ortschaftsräte von Möckern hin.

Einigen seinerzeit Bauwilligen dauerte das alles am Ende einfach zu lang, sie bauten woanders, auch außerhalb der Stadt Möckern. Einer von ihnen verlangte nun sein Geld zurück, denn eine Verrechnung mit folgenden Erschließungsbeiträgen wird es für ihn hier schließlich nicht mehr geben.

Der Ortschaftsrat Möckern stimmte in seiner Sitzung am Mittwoch dem Wunsch einstimmig zu und sprach das Recht auch den anderen beiden Eigentümern zu. Möckerns Stadtbürgermeister Frank von Holly bestätigte gestern, dass die Rückzahlung angewiesen werde. Die Kosten des B-Planes werden nach Aussage von Möckerns Ortsbürgermeister Detlef Friedrich auf die noch verbleibenden Interessenten im Baugebiet verteilt.

Förderung für Markt 1 deutlich reduziert

Im Falle eines Fördermittelantrages für die Sanierung des Hauses "Markt 1" in Möckern wurden die von der Stadt vorgeschlagenen Fördermittel deutlich nach unten korrigiert.

Hier hatte die Verwaltung dem Ortschaftsrat vorgeschlagen, die Sanierung von Fassade, Fenstern, Haustüren, Hoftor und Dacheindeckung sowie die Dämmung und die Beräumung des Grundstückes mit 30 Prozent zu fördern. Der voraussichtliche Förderbetrag hätte somit bei etwa 42 000 Euro gelegen.

Die Ortschaftsräte folgten jedoch einem Antrag der Linke/SPD-Fraktion, die angemerkt hatte, dass es sich hier wegen der angedachten Vermietung von Wohnraum um ein gewerblich genutztes Objekt handelt, dessen Sanierung zwar unterstützt werden solle, jedoch künftig mehr Wert darauf zu legen sei, eigengenutzte Objekte stärker zu unterstützen. Empfohlen wurde daher eine Förderung von lediglich zehn Prozent der förderfähigen Gesamtsumme.

Auch wurde angemerkt, dass die veranschlagten Kosten für die Beräumung des Hofes nicht förderfähig sein sollten, da es sich hier nicht um die die Sanierung der äußeren Hülle handelt. Ohnehin habe der Antragsteller durch den äußerst günstigen Verkaufspreis, zu dem er das Objekt von der Stadt erworben hatte, schon Vorteile, argumentierte die Fraktion Linke/SPD. Der voraussichtliche Förderbetrag läge somit bei nur noch knapp 12 000 Euro.

Die Ortschaftsräte votierten einstimmig für die Änderungen.