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Scharfe Kritik an zwei Zeuginnen / 21-Jähriger zu 100 Euro Strafe verurteilt Bormann: "Sie haben uns hier die Taschen vollgelogen"

19.04.2011, 04:30

Gardelegen (iwi). Während der Mittagsruhe mit dem Auto ein bisschen sehr laut rumgeknattert und schon sitzt man vor Gericht. So erging es Armin (21)* und Ben (23)* aus dem Raum Gardelegen. Doch die zwei Männer saßen nicht wegen Ruhestörung vor Jugendrichter Axel Bormann, sondern wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Die Anklage: An einem Sonntag im Mai 2010 sollen die Männer mit Bens Auto auf der Straße unterwegs gewesen sein, das nicht haftpflichtversichert war. Doch zu diesem Vorwurf gibt es zwei Geschichten - die der Angeklagten und ihrer verwandten Zeugen und die eines sehr glaubwürdig auftretenden Nachbarn.

Es sei ein Sonntag gewesen, und er habe gehört, wie Ben das Auto startete, erzählt Armin seine Version. Er sei nach unten gegangen und zusammen hätten sie an dem Fahrzeug, das über den Winter nicht angemeldet gewesen sei, einen Lichttest gemacht. "Ben ist gefahren, aber nur bis zu den Garagen auf dem Grundstück", so Armin. Er selbst habe sich nur einmal kurz hinters Steuer gesetzt und auf die Bremse getreten, sei aber nicht gefahren. Ben bestätigt Armins Version: "Das ist richtig so." Auf den Nachbarn, der gleich als Zeuge aussagen soll, ist Ben gar nicht gut zu sprechen: "Der macht das seit Jahren so, hat uns auf dem Kieker. Der hat nichts mehr, sitzt zu Hause, kriegt Frührente. Der hat nichts zu tun." Bormann ist gespannt auf die Aussage von Manfred M. (61)*, denn der hat den Maisonntag anders in Erinnerung als die zwei jungen Männer: "Wie ein Wilder ist Armin ein paar Mal die Straße hoch- und runtergefahren, mit quietschenden Reifen. Ich habe ein paar Mal rübergerufen, aber die haben ja nicht gehört." Da rief Manfred M. die Polizei. Den zweiten Angeklagten Ben hatte der 61-Jährige nicht auf der Straße gesehen. Bormann schaut Armin und Ben fragend an: "Na, die Herren, wie sieht es aus?" Doch Ben bekräftigt nur erneut: "Armin ist nicht gefahren, weil er nicht gefahren ist. Und ich nur bis zum Ende des Grundstücks."

"Das waren abgesprochene Gefälligkeitsaussagen"

Dann hat Armins Schwester ihren großen Auftritt, mit hochrotem Kopf sitzt sie im Zeugenstand: Ja, sie könne sich genau an den Sonntag mit der Polizei erinnern. Bens Auto habe einen Sportauspuff, und der sei laut. Auf keinen Fall sei Armin auf der Straße gefahren und Ben nur auf dem Grundstück. Es folgt die nächste familiäre Zeugin: Bens Mutter, die beim Abwaschen aus dem Fenster heraus überraschenderweise genau das gleiche Geschehen gesehen haben will. Bormann hakt ein paarmal nach, will Details wissen, doch die beiden Frauen bleiben bei ihren - wie es scheint auswendig gelernten - Sätzen.

Das Urteil ist zügig gefällt: Ben wird freigesprochen. Armin, der noch unters Jugendstrafrecht fällt, muss 100 Euro in vier Raten an den Polizeisportverein Gardelegen sowie die Verfahrenskosten zahlen. Bormann begründet: "Es hat sich unzweifelhaft ergeben, dass Armin gefahren ist. Ich wünsche mir öfter solche Zeugen wie Manfred M., so ganz ruhig und sachlich, auch wenn ihn das hier alles mit Sicherheit aufwühlt." Der Nachbar habe niemanden belasten wollen, "viel ehrlicher kann man nicht sein", so Bormann. Seine Worte in Richtung der Angeklagten und Zeugen fallen weniger freundlich aus: "Sie haben uns hier die Taschen voll gelogen. Das waren abgesprochene Gefälligkeitsaussagen." Und an die beiden Frauen gerichtet, fügt er hinzu: "Für Falschaussagen interessiert sich auch die Staatsanwaltschaft, da bin ich mir ziemlich sicher."

(* Namen geändert)