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Antrag auf Überprüfung der Satzung des Zweckverbandes Breitband für unzulässig erklärt Gericht lehnt Klage der Stadt ab

Von Antje Mewes 22.10.2014, 03:05

Das Oberverwaltungsgericht hat die Klage der Hansestadt Salzwedel gegen den Zweckverband Breitband Altmark für unzulässig erklärt. Eine Revision wurde nicht zugelassen.

Salzwedel l Die Hansestadt hat im Rechtsstreit um die Satzung des Zweckverbandes Breitband (ZBA) Altmark eine herbe Niederlage erlitten. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) wies die Klage als unzulässig ab. Die Stadt hatte beantragt, die Verbandssatzung auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen. Hintergrund war die Auffassung der Stadtvertreter, dass die Kommune mittelbar über die Kreisumlage an den Kosten des Zweckverbandes beteiligt wäre. Dieser Argumentation folgten die Richter nicht. "Eine Verletzung eigener Rechte der Antragstellerin durch die Verbandssatzung ist offensichtlich und eindeutig nach jeder Betrachtungsweise ausgeschlossen", heißt es in der Begründung des OVG. Die Erhebung einer Kreisumlage unterliege den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften. Deren Einhaltung sei gegebenenfalls in einem Rechtsschutzverfahren gegen einen konkreten Kreisumlagebescheid zu überprüfen. Für Oberbürgermeisterin Sabine Danicke klingt das danach, "dass das Kind erst in den Brunnen gefallen seien muss".

Sie bedauere, dass sich das Oberverwaltungsgericht inhaltlich überhaupt nicht mit der Verbandssatzung beschäftigt habe. "Mein guter Wille, Schaden im Vorfeld von der Hansestadt Salzwedel und ihren Bürgern abzuwenden, wurde nicht gewürdigt", beklagt sie. Danicke befürchtet nach wie vor, dass hohe Kosten bei der Breitband-Erschließung für den ZBA entstehen könnten, die über die Zweckverbandsumlage aufzufangen wären. Daran wäre der Kreis beteiligt und über die Kreisumlage letztlich auch die Stadt. Dass von den Vertretern des Zweckverbandes immer wieder angeführt wird, dass nur dort eine Breitband-Erschließung erfolge, wo sie sich auch rechne, sei ihr zu ungewiss.

Landrat sieht sich bestätigt

ZBA-Geschäftsführer und Landrat Michael Ziche sieht mit dem OVG-Urteil das Modell des Zweckverbandes bestätigt. Die Rechtsauffassung des ZBA sei schon immer gewesen, dass die Stadt als Nichtmitglied gar nicht klagebefugt ist, weil sie von einer Verbandsumlage nicht betroffen wäre.

Über eine Mitgliedschaft im Verband könne die Hansestadt den Weg und die Geschicke des Verbandes mit lenken und gestalten. "Dazu stehen die Türen offen!", erklärt Ziche. Ob es dazu kommt, ließ die Oberbürgermeisterin gestern offen. "Das muss erst auf der politischen Ebene besprochen werden", erklärte Danicke.

Für Ziche steht hingegen fest: "Der ZBA war und ist immer ein Projekt für die kreisangehörigen Gemeinden gewesen." Die Landkreise hätten das Projekt zwar auf den Weg gebracht, doch die Stimmenmehrheit im Verband liege bei den Gemeinden der beiden altmärkischen Landkreise. "So ist das Projekt immer konzipiert gewesen, und so ist es gewollt", erklärt er.

Der ZBA gelte als Modellvorhaben für Sachsen-Anhalt und im Bund. Bundesländer wie Niedersachsen, Baden-Württemberg und Hessen würden inzwischen auch "den altmärkischen Weg" einschlagen, und der bedeute eine Glasfaserstrategie für das gesamte Bundesland. Den Kommunen komme dabei die Ausgestaltungsaufgabe zu.