1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Staßfurt
  6. >
  7. Beiräte sollen zu vielfältigen Themen und auf Zeit berufen werden können

Spezielle Satzungen sollen Aufstellung der Beratungsgruppen im Einzelfall regelnBeiräte sollen zu vielfältigen Themen und auf Zeit berufen werden können

17.02.2010, 04:51

Staßfurt ( dw ). Der Redaktionsausschuss diskutierte bei seiner Beratung am Montagabend im Staßfurter Rathaus über die Aufstellung von Beiräten.

Hartmut Wiest, Vorsitzender der Fraktion Unabhängige Wählergemeinschaften ( UWGn ) im Staßfurter Stadtrat, hatte zuerst gefordert, die Grundlagen für die Berufung eines Seniorenbeirates als eigenen Paragrafen in der Hauptsatzung der Stadt zu verankern. Ähnliches müsse für einen Kinder- und Jugendbeirat gelten. Dieser, so Wiest, solle zukünftig auch gebildet werden können, damit die jüngeren Staßfurter ihre Interessen vor den politischen Gremien der Stadt und dem Rathaus in organisierter Form vertreten könnten.

Der UWGn-Chef orientiert sich dabei an der Hauptsatzung des Salzlandkreises, die eine Interessenvertretung für Senioren regele. " In beiden Fällen, im Kreis und in der Stadt, werden die Mitglieder dieser Beiräte ordentlich bestellt, deshalb müssen die Gruppen sich auch dauerhaft in der Hauptsatzung wiederfinden und die Anzahl der Mitglieder muss festgesetzt sein ", forderte Wiest.

Dagegen sprach sich Heinz-Jürgen Czerwienski aus. Der stellvertretende CDU-Fraktionschef setzt auf Flexibilität. " In der Stadt gibt es verschiedene Beiräte mit den vielfältigsten Aufgaben. " Als Beispiel nannte er den Museumsbeirat, wo Experten, ehemalige Bergleute, mit Fachkompetenz, Rat und Interesse der Staßfurter Kultureinrichtung zur Seite stehen würden. " Alles pauschal in einer Satzung festzulegen, funktioniert da nicht ", so Czerwienski. Denn das gesamte Engagement der Mitglieder in den Beiräten beruhe auf Ehrenamt. Deshalb könne man sich von einer Langfristigkeit oder dem von Wiest genannten Wort " dauerhaft " verabschieden. Czerwienski forderte deshalb, dass die Hauptsatzung die Beiratsberufung allgemein halte, aufgabenbezogene Vorgaben im Einzelfall aufgestellt und vom Stadtrat beschlossen werden müssten.

Zustimmung gab es dafür von Corinthus Schobes, Fraktionsvorsitzender der Unabhängigen Wählergeminschaft Staßfurt ( UBvS ). Er erinnerte daran, dass sich die Wahlperioden für den Stadtrat über sieben Jahre erstrecken. " Da wird es schwer, ältere Menschen oder Jugendliche, die durch ihre Ausbildung mobil sein müssen, dauerhaft in einem Beirat zu binden. " Deshalb plädierte auch der UBvS-Chef dafür, in der Hauptsatzung ganz allgemein die Bildung von Beiräten zu Fachthemen einzuräumen, im Einzelfall aber über ihre Konstitution zu befinden.

Klaus Magenheimer, Fraktionschef der Linken, erklärte, dass bisher die Fachausschüsse Beiräte vorgeschlagen haben – das Beispiel des neuen Staßfurter Stadtseniorenrates zeige das. Auch dafür sei eine flexible Handhabung bei der Beiratsberufung nötig.

Alle diese Argumente fanden Zustimmung. Hartmut Wiest forderte aber abschließend noch von Oberbürgermeister René Zok, mit der Kommunalaufsicht des Kreises zu klären, wie die Bestellung von Beiräten in einer Satzung festgehalten sein müsse.