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  7. 54-Jähriger starb nach Zechgelage

Gericht verurteilte 26-Jährigen zu zwei Jahren und vier Monaten Haft 54-Jähriger starb nach Zechgelage

Von Wolfgang Biermann 02.04.2014, 01:18

Stendal l Finale im Prozess um den tragischen Tod eines 54-jährigen Stendalers. "Der Angeklagte war ein Spielball seiner Gefühle; im weiteren Sinn handelt es sich um eine Affekttat. Der Tod des Opfers ist ihm aber mit der für eine Verurteilung notwendigen Gewissheit nicht anzulasten."

So begründete Richter Ulrich Galler, Vorsitzender der Schwurgerichtskammer am Landgericht Stendal, gestern die Freiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten wegen vorsätzlicher Körperverletzung für einen 26-jährigen Hansestädter aus dem Trinkermilieu. Außerdem ordnete das Gericht "als Mittel der Wahl" die Unterbringung im Maßregelvollzug zur Alkoholtherapie an. Angeklagt war zunächst Körperverletzung mit Todesfolge (die Volksstimme berichtete).

Zum Tatgeschehen, wie sie das Gericht als erwiesen ansieht: Zusammen mit dem späteren Opfer, ebenfalls dem Trinkermilieu zuzurechnen und Lebensgefährte der Mutter des Angeklagten, hatte dieser demnach am 27. Juni vorigen Jahres zunächst in einer Wohnung gemeinsam gezecht. Beide waren dann in einen Garten am Stendaler Stadtsee gegangen. Dort wurde weiter Alkohol konsumiert.

Der 54-Jährige provozierte den Angeklagten durch Beleidigungen der Mutter. Das Wortgefecht mündete in eine Schlägerei. "Danach leckten sich beide sprichwörtlich die Wunden und entfernten sich einträchtig vom Stadtsee", hieß es in der Urteilsbegründung.

Zahn gelangte in Luftröhre und zog Lungenentzündung nach

Durch die Faustschläge des 26-Jährigen erlitt der 54-Jährige einen doppelten Unterkieferbruch und einen Zahnabbruch. Dieser Zahn gelangte in die Luftröhre und löste eine Lungenentzündung aus. Ob diese todesursächlich war, vermochte ein Rechtsmediziner nicht mit absoluter Sicherheit zu sagen. Er könne auch an Alkoholentzug oder einem epileptischem Anfall verstorben sein. Der Leichnam wurde erst am 21. Juli im Zustand beginnender Verwesung entdeckt, wobei als Todeszeitpunkt der 10. Juli "oder später" gilt.

Leichnam wurde erst nach anderthalb Wochen gefunden

Das Gericht sah ein selbstschädigendes Verhalten beim Opfer, weil der 54-Jährige keinen Arzt aufgesucht habe. Denn die Lungenentzündung wäre heilbar gewesen, hatte der Rechtsmediziner auf Nachfrage der Staatsanwaltschaft ausgeführt. Zeugen hatten das sichtlich verletzte Opfer noch nach dem 27. Juni gesehen und zum Arztbesuch geraten.

Dass er es nicht tat, ist dem Angeklagten aber laut Urteil "nicht zurechenbar". Der 26-Jährige ist vielfach vorbestraft und stand wegen Raubes zur Tatzeit unter Bewährung. "Es tut mir sehr leid, das wollte ich nicht", gab er sich reumütig. Mit der Therapie zum Alkoholentzug im Maßregelvollzug bekomme er "eine Chance, sein Leben in den Griff zu bekommen", hieß es im Urteil.