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Urteil: 700 Euro Geldstrafe und ein Jahr ohne "Pappe" Mit Drogen, aber ohne Füherschein

Von Wolfgang Biermann 12.01.2015, 01:06

Stendal l Drei Mal nahm laut Anklage ein 28-jähriger Stendaler im Vorjahr als Fahrer am Straßenverkehr teil - ohne Fahrerlaubnis, dafür aber unter Drogeneinfluss.

Das Amtsgericht verurteilte den zurzeit arbeitslosen Elektriker in dieser Woche zu zwei parallelen Geldstrafen. Einmal zu 40 Tagessätzen zu je zehn Euro und einmal zu 30 Tagessätzen zu je zehn Euro (Gesamtstrafe 700 Euro). Außerdem sprach Strafrichter Ulrich Lentner eine Sperrfrist von einem Jahr aus. Erst nach Ablauf dieser Frist darf die Führerscheinstelle des Landkreises dem Angeklagten eine neue Fahrerlaubnis ausstellen.

Am 11. April und am 29. Juni war der geständige Angeklagte am Steuer eines VW-Golf beziehungsweise Renault von der Polizei in Stendal angehalten und kontrolliert worden. Die Beamten untersagten jeweils die Weiterfahrt, was den 28-Jährigen offensichtlich wenig störte. Denn schon am 18. September wurde er wieder auf frischer Tat geschnappt, diesmal am Steuer eines Audi im Nachbarkreis Jerichower Land.

Angeklagter "charakterlich nicht verkehrstauglich"

Seine Erklärungen für die Fahrten klangen wenig einleuchtend. So will er einmal zu einem Stendaler Schnellrestaurant in der Arneburger Straße gefahren sein, weil seine Freundin Alkohol getrunken habe und deshalb ihr Auto nicht hätte selbst fahren können. Und einmal, weil ein Kumpel keinen Führerschein besaß. "Aber Sie hatten doch selbst keinen", zeigte Richter Lentner wenig Verständnis. Für die Fahrt im April hatte es bereits im August vom Amtsgericht einen Strafbefehl gegeben. Der konnte dem Angeklagten aber nicht zugestellt werden, weil er nicht auffindbar war und deshalb zur Aufenthaltsbestimmung gesucht wurde. "Es tut mir leid, das kommt nicht wieder vor", mehr war als Rechtfertigung nicht von ihm zu hören. Die Amphetamine hätte er jeweils am Tag vor den Fahrten konsumiert. Er sei davon ausgegangen, dass die Drogen am Folgetag im Körper abgebaut seien. Da sei er wohl einem Irrtum aufgesessen, merkte Richter Lentner an. Der 28-Jährige hat bislang wohl keinen Eintrag im Strafregister, allerdings einige im Verkehrszentralregister, wie aus den verlesenen Akten hervorging.

Mit seinem Urteil folgte Richter Lentner nicht der Staatsanwaltschaft, die insgesamt 1800 Euro Geldstrafe gefordert hatte, sondern beließ es bei der schon angeführten Geldstrafe von 700 Euro. "Weil der Angeklagte derzeit charakterlich nicht geeignet ist, am Straßenverkehr teilzunehmen", wolle er ihm mit der einjährigen Fahrerlaubnissperre "Gelegenheit geben, sich weiterzuentwickeln", hieß es in Lentners Urteilsbegründung. Noch im Gerichtssaal nahm der Angeklagte das Urteil an.