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Fall Rimpler Thema auf Landesebene

09.05.2014, 07:51

Halberstadt l Die in Halberstadt entbrannte Diskussion um persönliche wirtschaftliche Verbindung von Verwaltungsmitarbeitern zu ortsansässigen Firmen soll nun auf Landesebene zur Sprache kommen. Oberbürgermeister Andreas Henke (Linke) kündigte an, die aktuelle Debatte zum Anlass zu nehmen, um im Städte- und Gemeindebund darüber zu sprechen.

Auslöser dieses Vorstoßes war unter anderem ein Gespräch Henkes mit CDU-Fraktionschefin Frauke Weiß. Die Christdemokratin hatte die bekannt gewordenen Verstrickungen von Wirtschaftsförderer Thomas Rimpler zum Anlass genommen, um mit Henke über arbeitsrechtliche Regelungen für die Angestellten zu reden.

Rimpler war aufgrund seiner persönlichen Gesellschafteranteile bei der Elischa Medical GmbH in die Schlagzeilen geraten. Der 49 Jahre alte Abteilungschef im städtischen Rathaus hält seit 2012 fünf Prozent an der in Halberstadt ansässigen Firma. Eine wirtschaftliche Verflechtung, die Fragen aufkommen ließ: Darf ein leitender städtischer Angestellter wirtschaftlich so eng mit einer im selben Ort ansässigen Firma verbunden sein? Und sollte er, selbst wenn diese wirtschaftliche Verflechtung juristisch nicht zu beanstanden ist, dies auch tun? Insbesondere wenn er zugleich Wirtschaftsförderer ist.

Zwei Fragen, auf die Frauke Weiß ganz klare Antworten hat: nein. "Wir haben in unserer Fraktion den Fall diskutiert und sind mehrheitlich der Meinung, dass das so nicht geht", sagt Frauke Weiß. Deshalb sollten wenigstens bei den leitenden Angestellten Regelungen in die Arbeitsverträge. Um, wie Frauke Weiß sagt, nach dem Vorbild des Landes eindeutige Regeln zu haben.

Bei OB Henke schien Frauke Weiß damit auf offene Ohren zu stoßen. Zumindest beschreibt die CDU-Fraktionschefin das Vier-Augen-Gespräch als inhaltlich substanziell. Henke habe ihre Meinung durchaus geteilt.

Was Andreas Henke gegenüber der Volksstimme grundsätzlich bestätigt: "Das eine ist die moralische Komponente, zu der nur Thomas Rimpler etwas sagen kann. Das andere sind Regelungen und insbesondere Verbote in den Arbeitsverträgen, die letztlich juristisch wasserdicht sein müssen."

Die Stadt, so Henke, nutze Muster-Arbeitsverträge des Städte- und Gemeindebundes. Selbst in der aktuellen Fassung der Verträge gebe es lediglich Passagen rund um die Anzeigepflicht von Nebentätigkeiten, um die es bei Thomas Rimpler jedoch nicht gehe. Zu wirtschaftlichen Verflechtungen fänden sich keine Regelungen.

"Wir werden den konkreten Fall jetzt zum Anlass nehmen, um im Städte- und Gemeindebund darüber zu reden", kündigt Andreas Henke an und lässt durchaus Sympathie für einen Passus erkennen. Aber: "Eine solche Verbotsklausel müsste einheitlich sein und zuvor rechtlich abgeklopft werden."