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Eisenbahn-Bundesamt und Dresdner Verkehrswissenschaftler plädieren für mehr Transparenz Defekte Schranken: Kritik an Informationspolitik der Bahn

Von Peter Ließmann 11.04.2013, 03:11

Magdeburg l Formal hat die Bahn-AG bei der Störung des Bahnübergangs an der Beimsstraße am vergangenen Sonntag nichts falsch gemacht. Das ergaben gestern Volksstimme-Recherchen beim Eisenbahn-Bundesamt in Bonn und bei der Fakultät für Verkehrswissenschaften an der Technischen Universität Dresden. Allerdings wurde die Informationspolitik der Bahn-AG kritisiert.

Moritz Huckebrink, Pressesprecher des Eisenbahn-Bundesamtes, verwies in der Sache auf die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordung (EBO). In diesem Gesetz würden alle Belange für den Bau und Betrieb von Eisenbahnanlagen in Deutschland geregelt. "Für den Fall in Magdeburg kommt der Paragraf 11, Absatz 19 der Verordnung zur Anwendung", erklärte Huckebrink dazu. Ein Bahnu¨bergang, dessen technische Sicherung ausgefallen sei, müsse durch Posten gesichert werden. Die Ausnahme: Ein Zug, der mit dem Lokführer allein besetzt ist, darf, nachdem er angehalten hat und die Wegebenutzer durch Achtung-Signal gewarnt sind, den Bahnu¨bergang ohne Sicherung durch Posten langsam befahren. Das gilt etwa für Güterzüge.

Das Bundesamt gehe erst einmal davon aus, dass die Bahn-AG diese Vorschrift genau eingehalten habe, so der Pressesprecher. Dass die Bundes- und die Landespolizei über den Schrankenausfall nicht informiert worden waren, sei zwar kein Fehlverhalten, wünschenswert wäre in solchen Angelegenheiten aber eine bessere Informationspolitik durch die Bahn AG.

Dieser Ansicht ist auch Eric Schöne, wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Fakultät für Verkehrswissenschaften der TU Dresden. Die Fakultät forscht unter anderem in Sachen Verkehrssicherheitstechnik für Bahnanlagen. "Es sollte schon so sein, dass die Landes- und Bundespolizei vor Ort über solche Probleme von der Bahn informiert werden", so Schöne. Das schaffe Transparenz und vermeide, dass Polizeibeamte aus Unkenntnis der Lage an Bahnanlagen aktiv werden. "Polizisten können dort den Verkehr nicht regeln, weil sie natürlich nicht wissen, wann ein Zug kommt", sagte Eric Schöne.

Die Störung an sich bewertet Schöne als noch unproblematisch. Technische Schwierigkeiten an Bahnübergängen gebe es immer mal wieder und die Regelung, wie sie in der EBO festgelegt sei, habe sich bewährt. Jeder Zug müsse an einem defekten Bahnübergang anhalten, die Lokführer würden darüber frühzeitig informiert, und die Bahn müsse für Posten an den defekten Bahnübergängen sorgen. In der Regel seien das dann die Zugbegleiter. "Nur wenn ein Bahnübergang länger defekt ist, sorgt die Bahn dort für Dauerposten." Dass die Schranke an der Beimsstraße am vergangenen Sonntag fast neun Stunden nicht geschlossen werden konnte, sei noch kein "längerer Defekt", so der Verkehrswissenschaftler. Allerdings sollte die Bahn das Sicherheitsempfinden der Bürger auch in solchen Fällen berücksichtigen. Für den Bürger sehe ein defekter Bahnübergang, über den dennoch ein Zug fährt, ungewöhnlich oder gefährlich aus, besonders an viel befahrenen Straßen. Dass dafür dennoch ein Sicherheitsmechanismus in Gang sei, könne er nicht erkennen. Und dass ein Bürger die Polizei ruft und die dann auch tatsächlich wie auch immer zum Einsatz kommt, das dürfe so nicht passieren.