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Neue Bestimmungen zum Kinderzuschlag Unterm Strich kaum mehr Geld

06.07.2009, 17:43

"Der Kinderzuschlag ist eine Leistung, die Familien im Niedrigeinkommensbereich spürbar entlastet und Kinderarmut verhindert", so das Bundesfamilienministerium. Viele erwerbstätige Eltern bräuchten diese zusätzliche Unterstützung, da ihr Einkommen nicht ausreiche, um den Unterhalt der ganzen Familie zu sichern. Die Bereitschaft von Eltern, für ihren Lebensunterhalt aktiv zu sorgen, werde mit dem Zuschlag honoriert. Mit den Neuregelungen könne eine Viertelmillion Kinder vor Armut bewahrt werden, stellte die Behörde zu den neuen Bestimmungen fest.

Zu den Kindern, die davon profitieren sollen, gehören auch die einer Familie aus Burg. Während Vater Juska für netto rund 1200 Euro im Monat arbeitet, hat Mutter Annett ihre vier Kinder jetzt jeden Tag um sich – die beiden Großen, elf und acht Jahre alt, in den Ferien ohnehin, und die kleine Emily-Luise sowie den Jüngsten.

Damit es nicht zu langweilig wird, hat die Mutti einen Plan aufgestellt. "Heute wird gesungen, morgen gebastelt", berichtet sie und versichert: "Ich habe keine Angst, meine Kinder zu Hause zu betreuen." Lieber hätte es die 29-Jährige jedoch, wenn auch die Kleinen mit anderen Kindern außerhalb der Familie für einige Stunden in der Kita wären.

Emily-Luise besuchte bis Juni eine Kita, für den kleinen Bruder war ab August ein Platz reserviert. Beide wurden abgemeldet – weil die Bereitschaft der Eltern, für den eigenen Lebensunterhalt aktiv zu sorgen, mit den Neuregelungen zum Kinderzuschlag honoriert wurde. Durch das Mehr in der Familienkasse haben sie nun keinen Anspruch mehr auf Übernahme des Elternbeitrags nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz und dem KiFöG Sachsen-Anhalts. Danach wird auf Antrag der Elternbeitrag in Kitas vom Landkreis übernommen. Die Feststellung der zumutbaren Belastung ist gesetzlich geregelt, Wohngeld und Kinderzuschlag zählen als Einkommen.

Als Annett Juska Anfang des Jahres den Folgeantrag auf Übernahme des Kita-Elternbeitrags stellte, hatte sich durch die Neuregelungen für einkommensschwache Familien auch das ihrer Familie verändert – derart, dass die Einkommensgrenze zur Übernahme des Elternbeitrages um einen dreistelligen Betrag überschritten wurde. Gut 200 Euro monatlich bekommen die Juskas jetzt mehr vom Staat. "Das soll den Bedarf der ganzen Familie decken", so die Mutti, die für den Kitaplatz nun selbst alle Kosten zu zahlen hat. Zu den 95 Euro Monatsgebühr für Emily-Luise kämen 50 Euro monatliche Rückzahlung der Kita-Gebühr seit Februar, für die sie nachträglich aufkommen muss, sowie 50 Euro, die der Platz des kleinen Sohnes ab August kosten würde. Damit vom staatlich gewollten Mehr für die Familie auch spürbar etwas übrig bleibt, besuchen die Kleinen also keine Kita. "Der Staat möchte Kinder, aber letztlich nichts dafür ausgeben", kommentiert ihre Mutti die zur Entlastung von Familien gedachten neuen Bestimmungen. Es sei traurig, wenn diese zu Lasten der Kinder gehen.

Der Landkreis Jerichower Land habe die vom Gesetz vorgegebene Einkommensgrenze zu beachten und umzusetzen. Bei darüber liegendem Einkommen könne keine, auch keine anteilige Kostenübernahme erfolgen, teilte die Kreisverwaltung mit. Dafür fehle die gesetzliche
Ermächtigungsgrundlage. Die Rechtslage sei eindeutig und führte in diesem Fall zur Ablehnung des Antrags.

Der Zuschlag kann monatlich bis zu 140 Euro je Kind betragen. Damit soll Eltern geholfen werden, die mit ihrem Einkommen auskämen, wenn sie keine Kinder hätten, mit Kindern aber zusätzlich ALG II benötigen würden. Seit Oktober 2008 gelten deutlich niedrigere Mindesteinkommensgrenzen (900 Euro für Elternpaare) als zuvor, damit mehr Familien Kinderzuschlag bekommen. Ziel ist die Bekämpfung des Armutsrisikos sowie die Vermeidung von Hilfebedürftigkeit, sodass kein Anspruch auf ALG II oder Sozialgeld besteht. Wer nach SGB II Leistungen für einen Mehrbedarf bei Schwangerschaft oder Alleinerziehung bekäme, kann zwischen ALG II und Kinderzuschlag wählen. (goe)