1. Startseite
  2. >
  3. Leben
  4. >
  5. Wahl zum ehrenamtlichen Richter muss angenommen werden

Urteile Wahl zum ehrenamtlichen Richter muss angenommen werden

26.05.2011, 04:36

Saarlouis (dpa). Die Wahl zum ehrenamtlichen Richter kann grundsätzlich nicht abgelehnt werden. Das entschied das Saarländische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Saarlouis in einem am Dienstag bekanntgewordenen Beschluss. Nach dem Richterspruch gilt das auch, wenn der Betroffene nie gefragt wurde, ob er überhaupt für dieses Amt kandidieren möchte und daher auch nie seine Zustimmung erteilt hat (Az.: 1 F 6/11).

Das Gericht wies damit den Antrag einer ehrenamtlichen Verwaltungsrichterin ab, sie von ihrem Amt zu entbinden. Sie hatte geltend gemacht, nie gefragt worden zu sein, und außerdem sei sie beruflich verhindert. Das OVG wertete dies als unerheblich. Da dieses Ehrenamt grundsätzlich jeder volljährige Bürger ausüben müsse, sei es ohne rechtliche Bedeutung, ob man zuvor gefragt worden sei. Auch berufliche Nachteile seien ausgeschlossen. Denn es bestehe ein Kündigungsverbot, und man habe gegebenenfalls Anspruch auf Lohnfortzahlung.

# dpa-Notizblock

## Internet - [Oberverwaltungsgericht Saarland](http://dpaq.de/Pcd3Y)

## Orte - [Oberverwaltungsgericht](Prälat-Subtil-Ring 22, Saarlouis)

* * * * Die folgenden Informationen sind nicht zur Veröffentlichung bestimmt

## dpa-Kontakte - Autor: Paul Glauben - Redaktion: Uta Winkhaus, +49 30 285231301,