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MüllskandalFinzelberg muss ins Gefängnis

Im Korruptions-Prozess am Landgericht Magdeburg gegen Ex-Landrat Lothar Finzelberg ist das Urteil gefallen. Er muss ins Gefängnis.

23.06.2017, 16:04

Magdeburg l Das Landgericht Magdeburg sieht es als erwiesen an, dass sich Ex-Landrat Lothar Finzelberg (parteilos) der Korruption schuldig gemacht hat. Die Wirtschaftsstrafkammer um den Vorsitzenden Richter Gerhard Köneke verurteilte ihn am Freitag wegen Bestechlichkeit und Steuerhinterziehung zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten. Finzelberg kündigte an, in Revision gehen zu wollen. Darüber müsste dann der Bundesgerichtshof befinden.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem 63-Jährigen zur Last gelegt, im Zuge des Müllskandals im Jerichower Land mehr als 252.000 Euro angenommen und im Gegenzug Genehmigungsverfahren für einen Tongrubenbetreiber beeinflusst zu haben. Die Ankläger hatten vier Jahre und neun Monate Haft gefordert, die Verteidigung auf Freispruch plädiert. Die Staatsanwaltschaft ließ am Freitag offen, ob sie gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen wird.

Besonders umstritten waren in dem 58 Tage dauernden Prozess die Aussagen des Kronzeugen Uwe S., der Finzelberg im Auftrag der Tongrubenbetreiber zwischen 2005 und 2008 mehrfach Geld übergeben haben will. Köneke stellte in der Urteilsbegründung klar, dass die Beurteilung der Angaben ein „schwieriges Puzzle" gewesen sei und das Gericht nur diejenigen Handlungen berücksichtigt habe, die „objektivierbar" seien.

Für Köneke ist aber klar, dass Finzelberg Vorteile in Höhe von 55.740 Euro angenommen hat – dazu gehören Bargeldübergaben, der überteuerte Verkauf eines Grundstücks sowie vergünstigte Autogeschäfte. Auf den Konten Finzelbergs habe es mehrfach hohe Bargeldeinzahlungen gegeben, sagte Köneke. Der Landrat habe den Tongrubenbetreibern mit seinem Verwaltungshandeln bei Genehmigungen „behilflich" sein können.

In den Tongruben in Möckern und Vehlitz waren bis 2008 mehr als 1,3 Millionen Tonnen Müll illegal abgelagert worden. Dies sorgte für belastete Böden und Sanierungskosten in Millionenhöhe. Zu beiden Fällen laufen derzeit parallel Prozesse am Landgericht Stendal.

Finzelbergs Anwalt Andreas Meschkat erklärte nach dem Urteil, von den Bestechungsvorwürfen der Staatsanwaltschaft sei „kaum noch etwas übrig geblieben". Die Behauptung, dass Finzelbergs Geldbedarf hoch gewesen sei und er die Bestechungsgelder deshalb benötigte, sei „völlig an den Haaren herbeigezogen", hatte Meschkat in seinem Schlussvortrag ausgeführt.

In das Urteil gegen Finzelberg ist zusätzlich eine Strafe wegen Steuerhinterziehung eingeflossen. Finzelberg muss zudem 95 Prozent der Gerichtskosten übernehmen. Binnen einer Woche kann der Ex-Landrat Revision gegen das Urteil einlegen. Würde es rechtskräftig werden, verliert Finzelberg seine Versorgungsbezüge aus der Beamtenzeit.