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Müllskandal Verteidiger fordert Freispruch für Finzelberg

Hat Lothar Finzelberg im Müllskandal im Jerichower Land Bestechungsgelder kassiert? Sein Anwalt fordert Freispruch für den Ex-Landrat.

23.03.2017, 09:59

Magdeburg (dpa) l Im Korruptionsprozess gegen den früheren Landrat des Kreises Jerichower Land, Lothar Finzelberg, hat die Verteidigung einen Freispruch gefordert. Es gebe keine Beweise, dass Finzelberg Bestechungsgelder angenommen habe, sagten die Anwälte in ihren Schlussvorträgen am Donnerstag vor dem Magdeburger Landgericht. Die Staatsanwaltschaft sieht es hingegen als erwiesen an, dass sich der Ex-Landrat von Unternehmern mit Geld und Autos im Wert von rund 250.000 Euro bestechen ließ. Im Gegenzug soll er auf Genehmigungen Einfluss genommen haben, damit illegal Müll in Tongruben des Kreise eingelagert werden konnte. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Haftstrafe für Finzelberg von vier Jahren und sieben Monaten.

Die Verteidigung argumentierte, die Vorwürfe und der Prozess gegen Finzelberg seien politisch motiviert. Verantwortliche im Wirtschaftsministerium wollten von eigenem Verschulden ablenken. Auch der damalige Wirtschaftsminister und heutige Ministerpräsident, Reiner Haseloff (CDU), habe frühzeitig von dem illegalen Müll gewusst. Haseloff war in dem Prozess als Zeuge gehört worden und hatte gesagt, er habe erst nach Medienberichten von den Umweltverstößen erfahren.

Hintergrund des Verfahrens ist die illegale Ablagerung von mehreren 100.000 Tonnen hausmüllartigen Gewerbeabfällen in zwei Tongruben im Jerichower Land. Weil sich giftige Gase bildeten und der Boden belastet wurde, entstanden Sanierungskosten in Millionenhöhe. Gegen Entsorgungsunternehmer und Betreiber der Tongruben laufen parallel zwei Prozesse am Stendaler Landgericht.

In ihren Plädoyers griffen Finzelbergs Anwälte vor allem die Glaubwürdigkeit eines Kronzeugen an, der den Ex-Landrat schwer belastet hatte. Der Kronzeuge habe die Vorwürfe gegen Finzelberg erfunden, um selbst in den Genuss von Strafvergünstigungen zu kommen. Der Mann war an den Tongruben beteiligt. Er wurde unter anderem wegen Subventionsbetrug zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. "Er würde seine Großmutter verkaufen, wenn es einen gebührentechnischen Effekt hätte", sagte Anwalt Axel Kaufmann.

Auch Finzelberg selbst wies die Vorwürfe am Donnerstag erneut zurück. Die Schlussfolgerungen der Staatsanwaltschaft bezeichnete er als "abenteuerlich". Der Kronzeuge habe reihenweise Lügen erzählt. Der Prozess wird am 6. April fortgesetzt. Dann wird das letzte Wort des Angeklagten erwartet. Wahrscheinlich fällt dann auch das Urteil.