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DFB-Sportgericht FCM hat Berufung eingelegt

Für den 1. FC Magdeburg heißt es jetzt abwarten: Nach dem harten Urteil des DFB-Sportgerichts wehrt sich der Verein.

19.10.2016, 15:33

Magdeburg (mh) l Der 1. FC Magdeburg hat gegen das Urteil des DFB-Sportgerichts fristgerecht Berufung eingelegt. Darauf weist der Verein in einer Mitteilung hin. Nun soll die Urteilsbegründung abgewartet werden.

FCM-Geschäftsführer Mario Kallnik hatte Anfang der Woche bereits bestätigt, dass der Verein das Urteil nicht akzeptieren könne. Das Sportgericht des DFB hatte den 1. FC Magdeburg in der vergangenen Woche zu einem Zuschauerteilausschluss für zwei Spiele sowie zu 20.000 Euro Geldstrafe verurteilt. Außerdem war eine Bewährung des Vereins widerrufen worden.

Grund für die Strafe waren Fans, die während der zweiten Halbzeit des Spiel gegen Eintracht Frankfurt am 21. August in den Innenraum eingedrungen waren. Zuvor waren Böller gezündet und Leuchtraketen in den an den Frankfurter Block grenzenden Block 12 abgeschossen worden.