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Neues Bundesgesetz Wächst Cannabis bald in Wanzleber Gärten?

Die Anfragen zum möglichen Cannabisanbau in Kleingärten häufen sich in ganz Sachsen-Anhalt. So auch im Landkreis Börde. Wie steht der Verband der Kleingärtner Börde-Ohre dazu?

Von Christian Besecke Aktualisiert: 18.03.2024, 13:21
So sehen Hanfpflanzen in der Blüte aus.
So sehen Hanfpflanzen in der Blüte aus. Foto:dpa

Wanzleben. - Der Anbau und Besitz von Hanf soll ab dem 1. April legal werden – so der Wille der Bundesregierung. Die Anfragen beim Bundesverband der Kleingärtner häufen sich und auch in Sachsen-Anhalt beschäftigen sich die Verbände mit dem Thema. Kann also bald Cannabis in den Wanzleber Kleingärten angebaut werden?

„Es gab schon etliche Anfragen“, bestätigt Olaf Weber, Vorsitzender des Verbandes der Kleingärtner Börde-Ohre und gleichzeitig Landeschef. „Natürlich werden wir uns am Bundesverband orientieren. Der hat erst kürzlich eine Mitteilung dazu herausgegeben.“ Nicht nur in der Politik sind die Bedenken groß, auch bei den Kleingärtnern steht die künftige Regelung in der Kritik.

Cannabis-Besitz erlaubt

Der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis soll künftig straffrei sein. Möglich wird auch der private Eigenanbau durch Erwachsene zum Eigenkonsum sowie die gemeinschaftliche, nicht-gewerbliche Zucht von Cannabis in Anbauvereinigungen.

Pro Person sollen drei weibliche Pflanzen erlaubt werden – 50 Gramm Trockenblüten sind demnach legal. Einige Gartenfreude spekulieren jetzt auf einen Freifahrtschein. „Allerdings wird dabei so einiges nicht bedacht“, sagt Olaf Weber. Allein die Sogwirkung wäre für eine Kleingartenanlage nämlich nicht gut. So sind die Anlagen in Wanzleben ohnehin bei Einbrechern sehr beliebt.

Die Polizei hat im zurückliegenden Jahr zahlreiche Eigentumsdelikte und Sachbeschädigungen aufgenommen. Befürchtet wird ein drastischer Anstieg durch ungebetene Erntehelfer. Dazu kommen Bedenken in Sachen Jugendschutz. Die hat auch schon der Bundesverband in Worte gefasst. Egal, ob das Gesetz nun im Bundesrat noch aufgehalten wird und dadurch erst später komme.

Kinder- und Jugendschutz

Der Bundesrat wird sich voraussichtlich am 22. März mit dem Entwurf befassen. Dessen Zustimmung ist aber nicht nötig, die Länderkammer kann Einspruch einlegen. Allerdings sitzt in jeder Landesregierung – Bayern einmal ausgenommen – mindestens eine Ampel-Partei. Es scheint also sehr unwahrscheinlich, dass das Gesetz in irgendeiner Form gekippt oder zum 1. April nicht wirksam wird.

Der Bundesverband der Kleingartenvereine formuliert für den Fall des Falles schon einmal eindeutig: „Der private Anbau von Cannabis im Bereich von Kleingartenanlagen wäre auch nach Inkrafttreten des Gesetzes grundsätzlich nicht erlaubt“, heißt es in der Mitteilung.

Der Anbau der vielzitierten drei Pflanzen sei nämlich lediglich im Bereich der Wohnung erlaubt. Beides ist im Kleingarten nicht zulässig, außer bei bestandsgeschützter Wohnnutzung. Aber selbst dort wäre ein Anbau nur innerhalb der Laube zulässig. „Der vom Gesetzgeber geforderte Schutz vor dem Zugriff Dritter, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, dürfte auf der Parzelle einer typischen Kleingartenanlage im Regelfall nicht zu gewährleisten sein“, zitiert Olaf Weber den Bundesverband.

Die Nutzung von Kleingartenflächen durch sogenannte Anbauvereinigungen – die sich teilweise schon im Vorfeld der anstehenden Legalisierung von Cannabis formiert haben – sieht der Bundesverband ebenfalls nicht. Die Vergabe von Pachtgärten für diesen Zweck an Vereine würde schon allein an den Vorschriften eines Kleingartenvereins scheitern.

Vorgaben in Satzungen

„Es ist in jeder Satzung die vorgeschriebene Vielfalt im Gartenbau geregelt“, sagt Olaf Weber. Im neuen Cannabis-Gesetz ist zudem bei außerhalb von Innenräumen genutzten Gewächshäusern ein Sichtschutz vorgeschrieben. Allein der widerspreche der Konzeption einer Kleingartenanlage.

Das Fazit: Ein Cannabis-Anbau in den Sparten des Kleingartenverbandes ist somit grundsätzlich nicht erlaubt.