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Fußball FCM muss 63.650 Euro zahlen

Der 1. FC Magdeburg wurde vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes für unsportliches Verhalten seiner Anhänger verurteilt.

19.06.2019, 15:03

Magdeburg (vs) l Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Zweitliga-Absteiger 1. FC Magdeburg wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in sechs Fällen zu einer Geldstrafen in der Gesamthöhe von 63.650 Euro verurteilt. Wie der DFB mitteilt, kann der Verein bis zu 17.350 Euro davon für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.

Aus dem Urteil des DFB geht hervor, dass unter anderem während des Zweitligaspiels beim FC St. Pauli am 22. Dezember 2018 eine DFB-Sicherheitsaufsicht mit einem Feuerzeug beworfen, ein Knallkörper angezündet wurden und Magdeburger Zuschauern versucht hatten, den Zaun zum Heimbereich zu übersteigen. Als die Polizei zur Verstärkung in den Bereich nachrückte, kam es dort zu Auseinandersetzungen, wobei mehrere Personen leicht verletzt wurden.

Laut DFB zündeten Magdeburger Zuschauer beim Spiel gegen den 1. FC Union Berlin am 12. Mai 2019 mindestens 23 Rauchtöpfe, wodurch vier Personen verletzt wurden, und es kam nach Provokationen durch Berliner Anhänger zu Ausschreitungen von Magdeburger Zuschauern. So versuchten Magdeburger Anhänger unter anderem mit einem Absperrgitter im Block die Plexiglasscheibe zum Nebenblock zu zerstören. Aufgrund der Ausschreitungen musste das Spiel für etwa neun Minuten unterbrochen werden.

In der 53. Minute des Zweitligaspiels gegen den 1. FC Köln am 19. Mai 2019 sollen zudem die beiden Zuschauerlager versucht haben, die Trennung zum gegnerischen Block zu überwinden. Laut DFB wurden dabei aus dem Magdeburger Zuschauerbereich mindestens drei Bengalische Feuer in den Gästeblock geworfen und das Spiel wurde für etwa sechs Minuten unterbrochen. Zudem brannten Magdeburger Zuschauer in der Nachspielzeit insgesamt 14 pyrotechnische Gegenstände ab.

Der Verein hat den jeweiligen Urteilen zugestimmt, wordurch die Urteile rechtskräftig sind.

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