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Wer kommt für Feuerwerksschaden am Fahrzeug auf?

In Straßen, wo in der Silvesternacht viele Feuerwerkskörper gezündet werden, stellen Halter ihr Fahrzeug besser nicht ab. Wer diese Vorsichtsmaßnahme nicht ergreift, sollte für den Schadensfall gut versichert sein.

22.12.2015, 04:00

Essen (dpa/tmn) - Böller und Raketen können Brandspuren auf dem Lack hinterlassen, mutwillig gegen das Auto geschleuderte Sektflaschen die Karosserie oder die Scheiben beschädigen. Und im schlimmsten Fall gerät sogar das ganze Fahrzeug in Brand.

Stellt sich die Frage: Wer zahlt für in der Silvesternacht entstandene Schäden? Wer haftet bei Vandalismus? Die private Haftpflicht des Verursachers eher nicht, denn der Schuldige lässt sich oft nicht ermitteln. Bleibt also nur die eigene Kfz-Versicherung.

Eine Teilkaskoversicherung sichert den Fahrzeughalter gegen Brand- und Explosionsschäden und Glasbruch ab, erklärt der TÜV Nord. Eine Vollkaskoversicherung bietet zusätzlich Schutz bei Schäden nach Vandalismus oder gegen Beulen auf dem Dach, die durch herabfallende Raketen verursacht wurden.

Der Leistungsumfang ergibt sich immer aus dem zugrunde liegenden Vertrag. Bei beiden Versicherungsvarianten muss der Fahrzeughalter allerdings die laut Vertrag geltende Höhe der Selbstbeteiligung in Kauf nehmen. Ohne Kaskoschutz gibt es gar kein Geld. Und selbst wenn es auf den ersten Blick dramatisch aussieht: Typische Feuerwerksschäden wie Schmauchspuren lassen sich mit einer Lackpolitur und etwas Geschick rückstandsfrei beseitigen.