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E-Auto aufladen Chef kann bei Firmenwagen Stromkosten erstatten

Der Gesetzgeber fördert die Elektromobilität. Auch Arbeitnehmer können von steuerlichen Vorteilen profitieren - beispielsweise wenn sie von der Firma ein E-Auto zur Verfügung gestellt bekommen.

09.03.2020, 11:04
Zacharie Scheurer
Zacharie Scheurer dpa-tmn

Berlin (dpa/tmn) - Lädt ein Arbeitnehmer einen elektrisch angetriebenen Wagen der Firma Zuhause auf, kann der Chef die Stromkosten steuerfrei erstatten. Das gilt auch für betrieblich genutzte Hybridfahrzeuge.

Da es aufwendig wäre, die Stromkosten dafür individuell zu ermitteln, können Arbeitgeber Pauschalbeträge nutzen. Darauf weist Uwe Rauhöft vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) in Berlin hin.

Gibt es in der Firma keine Lademöglichkeiten liegt die Pauschale bei 50 Euro pro Monat für rein elektrisch betriebene Fahrzeuge. Für Hybridfahrzeuge beträgt die Pauschale 25 Euro pro Monat.

Stellt der Arbeitgeber hingegen auch Lademöglichkeiten in der Firma zur Verfügung, reduziert sich die monatliche Pauschale für das private Aufladen. Für reine Elektroautos liegt sie dann bei 20 Euro pro Monat. Für Hybridfahrzeuge sind es 10 Euro pro Monat.

Hat der Arbeitnehmer Zuhause keine Möglichkeit seinen Firmenwagen aufzuladen, kann er öffentliche Ladestationen nutzen. Der Chef kann auch dafür bezahlte Entgelte steuerfrei erstatten, erklärt Rauhöft. Die Pauschalen gelten vorerst nur bis Jahresende.