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Weiterhin empfohlen Gasprüfung für Wohnmobile

Bislang war eine fehlende oder ungültige Gasprüfung ein K.-o.-Kriterium für die HU-Plakette. Das hat sich seit Jahresbeginn geändert. Experten raten aber dennoch zu dieser Sicherheitsprüfung.

04.02.2020, 16:02
Bodo Marks
Bodo Marks dpa-tmn

Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Wer seit Anfang des Jahres mit seinem Wohnmobil oder Wohnanhänger zur Hauptuntersuchung (HU) muss, braucht dafür keinen Nachweis über eine bestandene Gasprüfung vorzulegen.

Grund dafür ist, dass eine fehlende oder ungültige Prüfung der Flüssiggasanlage bis 1. Januar 2023 nicht mehr als Mangel im Rahmen der HU angesehen wird. Folglich wird die HU-Plakette deswegen vorübergehend nicht verweigert, teilt der Caravaning Industrie Verband (CIVD) mit.

Dennoch rät der CIVD dringend dazu, diese G 607-Prüfung der Flüssiggasanlage weiterhin alle zwei Jahre von zertifizierten Fachleuten erledigen zu lassen. Dabei führt der Verband Sicherheitsgründe an. "Nach bestandener G 607-Prüfung können Sie sicher sein, dass die Anlage dicht ist", sagt Tim Rüttgers vom CIVD. Er rät daher, die Kosten von circa 25 bis 50 Euro für die Prüfung auch weiterhin zu investieren. Diese kann nach einem Schadensfall auch für die Versicherung als Nachweis einer funktionstüchtigen Anlage wichtig sein. Auch verlangen viele Campingplätze von ihren Gästen diesen Nachweis in der Hausordnung.

Zwar wird die Anlage weiterhin beim HU-Termin untersucht. Und somit können unzulässige, beschädigte oder auch mangelhaft installierte Teile wie bislang zum K.-o.-Kriterium für die HU-Plakette werden. Doch die Bescheinigung einer Gasprüfung wird an dieser Stelle nicht mehr verlangt, da die Anforderungen an die Messgeräte neu formuliert werden.