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Punkte in Flensburg Corona-Pandemie ist kein Argument gegen Führerscheinentzug

Wer schon vor der Corona-Pandemie auf sein Auto dringend angewiesen war, der dürfte es aktuell noch mehr sein. Doch lässt sich dies als Argument nutzen, wenn der Entzug des Führerscheins droht?

05.02.2021, 04:04
Marius Becker
Marius Becker dpa

Koblenz (dpa/tmn) - Auch wer wegen der Corona-Pandemie gerade auf sein Auto besonders angewiesen ist, muss bei acht Punkten oder mehr in Flensburg mit dem Entzug seines Führerscheins rechnen.

Denn die Auswirkungen der Pandemie führen nicht regelmäßig zu einer unzumutbaren Härte. Das zeigt ein Beschluss des Verwaltungsgerichts Koblenz (Az.: 4 L 1078/20.KO), auf das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist.

In dem Fall hatte ein Mann im Fahreignungsregister in Flensburg acht Punkte erreicht. Daraufhin entzog ihm die Behörde den Führerschein. Mit einem Eilantrag ging der Betroffene dagegen vor. Als Begründung gab er unter anderem an, seine Tochter mit dem Auto zur Schule fahren zu müssen, und mit weiteren Fahrten versorge er seine Eltern, die aufgrund der Corona-Pandemie keine anderen Menschen ins Haus ließen.

Der Antrag hatte vor Gericht aber keinen Erfolg. Der Schutz anderer Verkehrsteilnehmer habe dem Gesetzgeber nach Vorrang vor negativen Folgen für den Betroffenen, eine unzumutbare Härte liege daher regelmäßig nicht vor. Das gelte auch im Zuge der Pandemie: Auch in dieser gefährdeten ungeeignete Kraftfahrer das Leben und die körperliche Unversehrtheit der übrigen Verkehrsteilnehmer.

© dpa-infocom, dpa:210204-99-299751/3

Beschluss Verwaltungsgericht Koblenz

Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht