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Verkehrsrecht Mit Spurwechsler kollidiert: Haftet immer der Hintermann?

Auf der Autobahn passieren Spurwechsel im Sekundentakt. Besondere Vorsicht und Sorgfalt sind angebracht. Haftet automatisch der Hintermann, wenn der Vorgang schon abgeschlossen scheint?

12.02.2021, 03:19
Daniel Reinhardt
Daniel Reinhardt dpa

München (dpa/tmn) - Wenn es im unmittelbaren Zusammenhang mit einem Spurwechsel zu einem Zusammenstoß kommt, kann davon ausgegangen werden, dass der Wechsel nicht sorgfältig genug war. Das zeigt ein Urteil (Az.: 10 U 3493/20) des Oberlandesgerichts München (OLG), auf das der ADAC hinweist.

Ein Autofahrer fuhr auf der Autobahn, als vor ihm ein anderes Auto die Spur wechselte. Dabei stießen beide zusammen. Der Hintermann wollte nun seinen Schaden vom Spurwechsler ersetzt bekommen. Er selbst wähnte sich unschuldig am Geschehen und brachte zudem ein, der Vordermann habe nicht geblinkt. Dieser jedoch weigerte sich und sah die Schuld beim Hintermann. Denn der Spurwechsel wäre bereits beendet gewesen. Er hätte die Spur gewechselt, leicht das Tempo verringert und hätte wenige Sekunden später die Kollision gespürt.

Das sah das Gericht anders. Ein Sachverständiger ermittelte eher seitliche Unfallspuren am Auto. Ein Blinken des Spurwechslers konnte auch nicht nachgewiesen werden. Auf der anderen Seite fuhr der Hintermann demnach weder zu schnell oder war unaufmerksam. So sei davon auszugehen, dass ein Spurwechsel nicht mit der notwendigen Sorgfalt vorgenommen worden sei, wenn es in unmittelbarer zeitlicher und räumlicher Nähe dazu zu einer Kollision kommt. So musste hier der Spurwechsler alleine haften. Der Hintermann hätte den Unfall nicht verhindern können.

© dpa-infocom, dpa:210211-99-402337/2