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Gerichtsurteil Wer haftet für Verletzung bei Mäharbeiten mit Traktor?

Schäden und Verletzungen durch aufgewirbelte Steine kommen vor. Erst recht bei Traktoren. Ob der Fahrzeugführer dafür haftet, hängt aber zuletzt davon ab, wo sich der Unfall ereignet.

25.12.2020, 03:45
Rolf Vennenbernd
Rolf Vennenbernd dpa

Düsseldorf (dpa/tmn) - Verursacht ein Traktor mit Mähwerk durch aufgewirbelte Steine Schäden, kommt es für deren Regulierung darauf an, ob der Traktor als Arbeitsmaschine eingesetzt war oder als Fahrzeug galt.

Mähte er eine Wiese, entfällt die Haftung für Verletzte nach einem Steinschlag, wenn Schutzmaßnahmen vorhanden waren. Anders wäre es, wenn es im Straßenverkehr zu Unfällen kommt.

Das zeigt ein Urteil (Az.: 1 U 155/18) des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf, auf das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist.

Im verhandelten Fall mähte ein Bauer mit seinem Traktor eine Wiese in der Nähe eines Reitplatzes. Der montierte Kreiselmäher hatte Schutzabdeckungen. Ein Mann auf dem Reitplatz stand in 50 Meter Entfernung und wurde von einem aufgewirbelten Stein getroffen. Er erlitt eine schwere Augenverletzung, brauchte eine künstliche Linse und klagte auf Schadenersatz und Schmerzensgeld - aber ohne Erfolg.

Denn die Verletzung sei nicht aus dem Gefahrenkreis des Straßenverkehrs heraus entstanden, entschied das OLG. Es handele sich damit um ein allgemeines Lebensrisiko, das eine Haftung ausschließt.

Zu unterscheiden ist nach Ansicht des Gerichts, ob eine Arbeitsmaschine der Fortbewegung oder dem Transport dient oder aber auf einer landwirtschaftlichen Fläche genutzt werde.

Der Fall wäre wohl anders verlaufen, wenn die Maschine zum Beispiel den Seitenstreifen im öffentlichen Verkehr gemäht hätte. Dann komme es zu einer Haftung, wenn Verkehrsteilnehmer verletzt werden oder Fahrzeuge beschädigt werden, so die Arbeitsgemeinschaft mit Verweis auf den Bundesgerichtshof.

© dpa-infocom, dpa:201223-99-798215/4

Urteil OLG Düsseldorf

Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht