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Was Sie wissen müssen Heizung von L- auf H-Gas umrüsten

Mehreren Millionen Haushalten steht die Umrüstung ihrer Gasgeräte bevor. Denn schon in weniger als zehn Jahren soll kein niederländisches L-Gas mehr nach Deutschland fließen.

Von Katja Fischer, dpa 14.12.2020, 04:05
Heiko Wolfraum
Heiko Wolfraum dpa

Bonn (dpa/tmn) - Kunden, die Erdgas nutzen, müssen möglicherweise bald ihre Gasgeräte umrüsten oder sogar austauschen lassen. Der Grund: Haushalte, die bislang von ihrem Netzbetreiber mit L-Gas versorgt werden, bekommen zukünftig das höher kalorische H-Gas.

Darauf müssen alle Gasgeräte wie Gasthermen, Gasherde, Brennwert- und andere Heizkessel, Gasöfen und -kamine vorbereitet werden. "Bei jüngeren Heizungen braucht in der Regel lediglich die Gasdüse gewechselt und das Gerät neu justiert zu werden", erklärt Frank Ebisch vom Zentralverband Sanitär Heizung Klima. Ältere Geräte lassen sich aber nicht immer umrüsten. Sie müssen gegen H-gasfähige Modelle ausgetauscht werden.

Weshalb die Umstellung nötig ist

Die Bundesnetzagentur informiert, warum eine Geräteumstellung überhaupt notwendig ist: Bislang gibt es in Deutschland zwei verschiedene Erdgasqualitäten, die in getrennten Netzen transportiert werden, H-Gas und L-Gas.

L-Gas stammt aus deutschen und niederländischen Vorkommen und hat einen niedrigeren Energiegehalt als H-Gas. Da die Förderung zurückgeht und voraussichtlich ab dem Jahr 2030 gar kein niederländisches L-Gas mehr nach Deutschland fließen soll, müssen die L-Gasabnehmer künftig mit H-Gas versorgt werden. Das stammt überwiegend aus Norwegen, Russland und Großbritannien.

Betroffen sind vorwiegend Gaskunden im Nordwesten Deutschlands, die in der Nähe zu den deutschen L-Gas-Vorkommen und entlang der niederländischen Importleitungen leben. Das sind vor allem Abnehmer in Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz und Hessen.

15 Jahre für die deutschlandweite Umstellung

"Die Umstellung läuft seit 2015 und soll bis 2030 abgeschlossen sein. Sie betrifft etwa 5,2 Millionen Haushalte", sagt Ebisch. Wann es im Einzelfall so weit ist, darüber informiert der jeweilige Gasversorger. Er teilt seinen Kunden mit, wenn seine Gemeinde oder sein Stadtteil umgestellt wird.

Betroffene Gaskunden müssen unter Umständen dreimal mit Besuch zu Hause rechnen. "Etwa ein Jahr vor dem geplanten Umstellungstermin melden sich Fachleute im Auftrag des Gasbüros oder des Netzbetreibers an, um die vorhandenen Geräte zu erfassen", erklärt Max Müller, Energierecht-Experte bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Ob ihr Gerät umgerüstet werden muss oder nicht, erfahren die Kunden dann etwas später.

Der Tag der Umstellung muss drei Wochen im Voraus bekannt gegeben werden. Dann tauschen Installateure an den Gasgeräten zum Beispiel Brennerdüsen aus und stellen sie neu ein. Mit einer Abgasmessung wird die korrekte Einstellung überprüft und das Gerät als "angepasst" gekennzeichnet. Alle nötigen Ersatzteile bringen die Monteure mit.

Es kann sein, dass später noch einmal ein Fachmann kommt, um zu kontrollieren, ob die Umrüstung fachlich korrekt ausgeführt wurde. In jedem zehnten Haushalt soll das stichprobenartig geschehen.

Und wer trägt die Kosten?

Die Kosten für die Umstellung übernimmt der Netzbetreiber und legt sie über die Netzentgelte auf alle Gaskunden um. "Da die Umstellung über einen längeren Zeitraum erfolgt, dürfte das für den einzelnen Gaskunden jedoch kaum ins Gewicht fallen", meint Müller.

Müssen allerdings Geräte neu angeschafft werden, sieht das anders aus. Grundsätzlich müssen sich Wohnungs- oder Hauseigentümer um den Austausch des Gasgeräts selbst kümmern, es also auch bezahlen, informiert die Bundesnetzagentur.

© dpa-infocom, dpa:201210-99-643369/3