1. Startseite
  2. >
  3. Leben
  4. >
  5. Haus & Garten
  6. >
  7. Was können Mieter tun?

Modernisierungen Was können Mieter tun?

Auch Häuser kommen irgendwann mal in die Jahre. Eigentümer müssen sich dann die Frage stellen: Nur Instandhaltung oder gleich Modernisierung? Für Mieter ist das im Zweifel ein gewaltiger Unterschied.

Von Falk Zielke, dpa 25.01.2021, 03:54
Andrea Warnecke
Andrea Warnecke dpa-tmn

Berlin (dpa/tmn) - Zugige Fenster, veraltete Elektroleitungen oder einfach verputzte Fassade - Immobilien müssen irgendwann auf Vordermann gebracht werden. Für Eigentümer ist das allerdings oft mit hohen Kosten verbunden. Einen Teil davon können sie sich aber von ihren Mietern wiederholen.

Die entscheidende Frage dabei: Handelt es sich bei der Maßnahme um eine Instandhaltung oder -setzung oder um eine Modernisierung? Diese Unterscheidung kann für Mieter Geld wert sein, denn die Kosten einer Modernisierung können in der Regel auf die Miete umgelegt werden.

"Die Maßnahmen lassen sich in der Regel gut voneinander abgrenzen", erklärt Julia Wagner vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. "Bei einer Instandsetzung wird etwas Kaputtes oder Marodes repariert, bei Instandhaltungen "gewartet" und bei einer Modernisierung wird die Mietsache verbessert."

Tücke liegt im Detail

In der Praxis ist die Unterscheidung allerdings oft nicht ganz so trennscharf. Beispiel Fenster: Werden defekte, zugige Fenster gegen neue ausgetauscht, kann man grundsätzlich von einer Instandhaltung ausgehen - allerdings nur, wenn baugleiche Fenster eingebaut werden.

Werden hingegen einfach verglaste oder doppelverglaste Fenster durch dreifach isolierverglaste Fenster ausgewechselt, ist das eine Modernisierung, urteilte das Amtsgericht München (Az.: 453 C 22061/15).

Die Tücke kann hier allerdings im Detail liegen: Werden etwa Kastendoppelfenster durch Verbundfenster ersetzt, ist das nach Ansicht des Verwaltungsgericht Berlin keine Modernisierung, wenn keine End- oder Primärenergie eingespart wird, da erstere in der Handhabung vielseitiger und einfacher sind (Az.: 14 A 236.81).

Mieter haben kein Mitspracherecht

"Allein der Vermieter entscheidet, ob, wann und in welchem Umfang das Mietshaus oder die Wohnung modernisiert werden", erklärt Jutta Hartmann vom Deutschen Mieterbund (DMB). Ein Mitspracherecht haben Mieter hier nicht. Bei Instandsetzungen schon: Mieter können zumindest verlangen, dass etwas Kaputtes repariert wird.

Und: Mieter müssen Modernisierungen in der Regel dulden. Ausnahmen gibt es nur, wenn die Baumaßnahme eine Härte bedeuten würde. "In diesem Fall können sie widersprechen", erklärt Hartmann. Dann kommt es darauf an, was schwerer wiegt: die Härtegründe, auf die sich die Mieter berufen, oder die Interessen des Vermieters, die Modernisierung durchzuführen. "Härtegründe können zum Beispiel ein hohes Alter der Mieter oder Invalidität sein", erklärt Wagner.

Modernisierung muss angekündigt werden

Damit Mieter wissen, was auf sie zukommt, müssen sich Eigentümer an Regeln halten. "Die geplante Baumaßnahme muss spätestens drei Monate vor Beginn der Arbeiten angekündigt werden", erklärt Hartmann. In der Ankündigung muss stehen, was gemacht werden soll, welchen Umfang die Arbeiten haben und wann sie in etwa beginnen und enden. Außerdem: Wie hoch wird die Mieterhöhung ausfallen?

Denn die Kosten für eine Modernisierung dürfen in bestimmten Grenzen an die Mieter weitergegeben werden. Trotz geltender Mietpreisbremsen können Vermieter acht Prozent der Modernisierungskosten auf die Jahresmiete aufschlagen.

Seit 2019 darf bei Modernisierungen die Mieterhöhung innerhalb von sechs Jahren aber maximal drei Euro pro Quadratmeter betragen. "Der Maximalbetrag beträgt sogar nur zwei Euro, wenn die Ausgangsmiete bei unter sieben Euro pro Quadratmeter lag", sagt Hartmann.

Mieterhöhung überprüfen lassen

Ist die Miete nach der Modernisierungsmieterhöhung für einen Bewohner praktisch unbezahlbar, kann das ebenfalls einen Härtegrund darstellen. Aber: "Ist der Vermieter gesetzlich verpflichtet, die Maßnahmen vorzunehmen - etwa, um Energie einzusparen -, ist der Härteeinwand ausgeschlossen", erklärt Wagner. Und: "Der Mieter muss nachweisen können, dass er die höhere Mieter nicht zahlen kann."

Für Mieter lohnt es sich in jedem Fall, die Mieterhöhung zu überprüfen. Der Grund: Instandhaltungskosten müssen aus Modernisierungen herausgerechnet werden. Ein Beispiel: Werden energiesparende Fenster eingebaut, müssen von den Kosten die theoretischen Ausgaben für einen Austausch gegen neue einfache Fenster abgezogen werden. Das kann im Einzelfall durchaus kompliziert werden, daher sollten sich Mieter im Zweifel fachkundige Hilfe holen.

© dpa-infocom, dpa:210122-99-129639/3

Tobias Hase
Tobias Hase
dpa-tmn
Florian Schuh
Florian Schuh
dpa-tmn