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Kündigungsfrist beachten Mieter können selten außerordentlich kündigen

Wer aus einer Mietwohnung ausziehen will, muss die Wohnung kündigen. Dabei müssen sich auch Mieter meist an die gesetzliche Kündigungsfrist halten.

02.11.2020, 03:46

Berlin (dpa/tmn) - Mieter einer Mietwohnung sind an diese vertraglich gebunden und können sie nur innerhalb von gesetzlich oder mietvertraglich geregelten Fristen kündigen. Hat der Mieter kurzfristigere Pläne, steht ihm in der Regel kein Sonderkündigungsrecht zu.

Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. Mieter können ihre Wohnung nicht einfach zurückgeben und die Mietzahlung einstellen. Sie müssen sich in jedem Fall an die vereinbarten oder gesetzlich geregelten Kündigungsfristen halten. Bei unbefristeten Mietverträgen beträgt die Frist in der Regel drei Monate. Dies gilt unabhängig vom Grund der Kündigung.

Ziehen Mieter dennoch vor Ablauf der Kündigungsfrist aus, genügt es nicht, den Schlüssel einfach unangekündigt in den Briefkasten zu werfen. Die Wohnung muss ordnungsgemäß an den Vermieter übergeben werden.

Auch die Miete muss bis zum Ablauf der Kündigungsfrist weitergezahlt werden. Häufig willigen Vermieter jedoch in eine vorzeitige Entlassung aus dem Mietverhältnis ein, wenn ein Nachmieter bereitsteht. Dieser kann durch den Mieter gestellt werden. Einen Anspruch darauf hat der Mieter allerdings nicht.

© dpa-infocom, dpa:201030-99-146706/3