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Blaulicht Möser: Nach dem Alkoholkonsum hinterm Autosteuer erwischt

Nach dem übermäßigen Konsum von Alkohol ist es generell verboten, Auto zu fahren. Das gilt auch für kleine Mengen über der 0,5-Promille-Grenze.

08.12.2021
Nach dem Genuss von Alkohol darf ab einer Grenze von 0,5-Promille nicht mehr das Auto bewegt werden.
Nach dem Genuss von Alkohol darf ab einer Grenze von 0,5-Promille nicht mehr das Auto bewegt werden. Symbolfoto: dpa

Möser (vs) - Im Rahmen einer Verkehrskontrolle auf der B1 bei Möser wurde der Betroffene um 00.05 Uhr einer Kontrolle unterzogen. Eine durchgeführte Atemalkoholkontrolle ergab einen Wert von 0,62 Promille, so die Polizei in einer Pressemitteilung.

Nach erfolgter Rechtsbelehrung gab der Betroffene an, keine alkoholischen Getränke konsumiert zu haben. Nach eigener Aussage habe er nur ein Eukalyptusbonbon gelutscht.

Der Betroffene wurde daraufhin zur Dienststelle verbracht um dort einen beweissicheren Alcotest durchzuführen. Dieser ergab eine Atemalkoholkonzentration von 0,28 Milligramm pro Liter. Dies entspricht knapp mehr als 0,5 Promille.

Ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wurde eingeleitet, so die Polizei.