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Blaulicht Mit dem E-Scooter zu schnell in Gladau unterwegs

Weil ein E-Roller-Fahrer ohne gültiges Kennzeichen unterwegs war, erwartet den Fahrer jetzt ein Strafverfahren.

27.06.2021
Das Fahren ohne Versicherungskennzeichen ist bei den meisten E-Scootern nicht erlaubt.
Das Fahren ohne Versicherungskennzeichen ist bei den meisten E-Scootern nicht erlaubt. Symbolfoto: dpa

Gladau (vs) - Im Rahmen der Streifentätigkeit befuhren Polizeibeamte die Dretzeler Straße in Gladau. Dabei konnten sie einen E-Roller feststellten, an dem kein gültiges Versicherungskennzeichen angebracht war.

Durch hinterherfahren wurde eine Geschwindigkeit von fast 40 km/h ermittelt. Der 44-jährige Fahrer wurde angehalten und kontrolliert. Gegen den Fahrer wurde ein Strafverfahren wegen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.