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Hauptbahnhof Dessau Zwangshalt in Dessau - ICE-Fahrt endet für aggressiven Störenfried in Handschellen und mit mehreren Anzeigen

Ein 47-jähriger Mann hat mit seinem Verhalten in einem Intercityexpress für einen außerplanmäßigen Halt am Hauptbahnhof in Dessau gesorgt. Dort widersetzte er sich den Polizisten.

Von DUR Aktualisiert: 07.10.2025, 14:26
Ein aggressiver Reisender sorgte am Hauptbahnhof in Dessau für einen Einsatz der Bundespolizei.
Ein aggressiver Reisender sorgte am Hauptbahnhof in Dessau für einen Einsatz der Bundespolizei. (Symbolfoto: dpa)

Dessau-Roßlau. – Am Montagabend hat ein pöbelnder 47-jähriger Bahnreisender in Dessau für einen Einsatz der Bundespolizei gesorgt.

Demnach war der Mann in einem Intercityexpress von Leipzig nach Berlin unterwegs. Dabei habe der stark alkoholisiert wirkende 47-Jährige laut Musik gehört und andere Reisende mit seinem Verhalten belästigt, so die Polizei.

Hauptbahnhof Dessau: Polizei muss Betrunkenen aus Zug holen

Bei einem außerplanmäßigen Halt am Hauptbahnhof Dessau sei er aufgefordert worden, den Zug zu verlassen. Da er den Weisungen des Zugbegleiters nicht nachkam, sei die Bundespolizei verständigt worden.

Auch den Polizisten gegenüber sei der Unruhestifter, der zunehmend aggressiv wurde, unkooperativ geblieben. Schließlich sei er unter Zwang aus dem Zug geführt worden. Dabei habe sich der Mann widersetzt und einem Beamten gegen den Oberkörper geschlagen.

Auch auf dem Bahnsteig habe er sich nicht beruhigt. Im Gegenteil: Er habe in Richtung des Zugbegleiters geschlagen und die Bundespolizisten beleidigt sowie bedroht.

Aggressiver Reisender erhält mehrere Strafanzeigen

Der 47-Jährige habe gefesselt werden müssen und sei aufs Revier gebracht worden. Dort verweigerte er einen Atemalkoholtest, so die Polizei weiter zu dem Vorfall.

Es sei ein Rettungswagen sowie ein Amtmann hinzugezogen worden. Das medizinische Personal habe jedoch keine Hinweise auf eine Eigen- oder Fremdgefährdung feststellen können.

Auf den Störenfried warten nun mehrere Anzeigen: wegen Hausfriedensbruchs, tätlichen Angriffs auf sowie Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung, Beleidigung und Bedrohung.