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Amtsgericht Köthen Nachbarschaftsstreit im Osternienburger Land eskaliert blutig

Ein Konflikt zwischen zwei Nachbarn im Osternienburger Land ist derart eskaliert, dass er nun zum wiederholten Mal vor Gericht ausgetragen wird. Der Vorwurf gegen den Angeklagten: gefährliche Körperverletzung. Der Stein des Anstoßes: vermutlich ein geparktes Auto.

Von Jakob Milzner Aktualisiert: 16.03.2022, 15:06
Der Nachbarschaftsstreit beschäftigt wiederholt die Gerichte.
Der Nachbarschaftsstreit beschäftigt wiederholt die Gerichte. (Foto: imago images/photo2000)

Osternienburg/MZ - Ein Konflikt zwischen zwei Nachbarn im Osternienburger Land ist derart eskaliert, dass er nun zum wiederholten Mal vor Gericht ausgetragen wird. Der Vorwurf gegen den Angeklagten: gefährliche Körperverletzung. Der Stein des Anstoßes: vermutlich ein geparktes Auto.

Konkret soll der Beschuldigte, ein ebenfalls bereits betagter Mann, seinen Hund auf den Sohn seines 83-jährigen Nachbarn gehetzt haben. Die beiden Anwohner wohnten gegenüber voneinander, getrennt durch einen rund fünf Meter breiten Weg, beschrieb der Vater des mutmaßlich Geschädigten, also der Nachbar des Beschuldigten, die Begebenheiten vor Ort. Während der jüngsten Fortsetzung der Hauptverhandlung am Amtsgericht Köthen sagte er nun als Zeuge aus.

Der Nachbarschaftsstreit hat eine Vorgeschichte und wurde in der Vergangenheit bereits vor Gericht verhandelt

Laut der Darstellung des 83-Jährigen hatte sein Sohn dessen Auto am Zaun zum Grundstück geparkt, woraufhin der Angeklagte diesen anwies, das Fahrzeug auf der eigenen Seite abzustellen. Anschließend habe der Nachbar seinem Hund den Befehl gegeben, den Geschädigten anzugreifen. Der Hund – ein Rottweiler – habe daraufhin „aggressiv geknurrt“, sagte der Zeuge. Er sei deswegen ins Haus geeilt, um Pfefferspray zu holen. Auf dem Weg zurück sei ihm der Sohn entgegengekommen, „die Jacke voller Blut“. Sein Sohn habe ihm berichtet, dass er in der Zwischenzeit eigenes Pfefferspray gegen den Hund gerichtet habe, sagte der Nachbar des Angeklagten weiter.

Der Nachbarschaftsstreit hat eine Vorgeschichte und wurde in der Vergangenheit bereits vor Gericht verhandelt. Als Resultat einer Gerichtsentscheidung wurde es beiden Seiten verboten, miteinander zu sprechen oder sich einander auf weniger als zehn Meter Abstand zu nähern. Daran halte sich der Angeklagte aber nicht, sagte der Vater des Geschädigten während der jüngsten Verhandlung am Amtsgericht in Köthen.

Welche Rolle spielte das geparkte Auto?

Auf die Frage der Vorsitzenden Richterin Susanne Vogelsang, warum sein Sohn das Auto auf dem Weg und nicht auf dem eigenen Grundstück abgestellt habe, erwiderte der 83-Jährige, die Einfahrt sei derzeit eine Baustelle. Die Arbeiten würden allerdings bereits seit Längerem ruhen, da der Nachbar die Bautätigkeit in der Vergangenheit gestört habe. „Sein Verhalten ist extrem belastend“, sagte der Vater des Geschädigten. Aus diesem Grund führe er seit einer Weile eine Art Protokoll über die Verfehlungen des Nachbarn.

Dessen Anwalt rückte ebenfalls die Position des abgestellten Autos in den Fokus. Wo genau dieses gestanden habe, wollte er von dem Zeugen wissen. „Wir parken grundsätzlich auf unserer Seite“, sagte dieser. Teilweise stelle er sein Auto – trotz Baustelle – jedoch auf dem eigenen Grundstück ab, da der Nachbar den Weg davor mit Hindernissen blockiere.

Ein Urteil des Amtsgerichts steht noch aus. Der nächste Termin, zu dem erneut ein Zeuge befragt werden soll, ist für den 21. März angesetzt.