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Blaulicht Polizeilich bekannter 21-Jähriger mit Drogen und Schlagringen in Oschersleben unterwegs

Weil ein 21-Jähriger am Sonntagabend die Gleise in Oschersleben überquert hat, hielten Beamte der Bundespolizei Magdeburg ihn an. Der Mann ist bereits mehrfach polizeilich aufgefallen. Die Beamten durchsuchten seinen Rucksack und fanden darin unerlaubte Gegenstände.

Aktualisiert: 12.07.2021, 14:45
Ein 21-Jähriger hat am Sonntag in Oschersleben die Bahngleise überquert und wurde daraufhin von Beamten der Bundespolizei angehalten. Sie stellten fest, dass der Mann bereits mehrfach polizeilich aufgefallen war. 
Ein 21-Jähriger hat am Sonntag in Oschersleben die Bahngleise überquert und wurde daraufhin von Beamten der Bundespolizei angehalten. Sie stellten fest, dass der Mann bereits mehrfach polizeilich aufgefallen war.  Symbolfoto: dpa

Oschersleben (vs) - Ein 21-Jähriger hat am Sonntagabend, den 11. Juli gegen 21.20 Uhr, in Oschersleben die Gleise der Bahnstrecke Halberstadt - Magdeburg überquert. Beamte der Bundespolizeiinspektion Magdeburg fuhren Streife und bemerkte dies. 

Da es sich hierbei um eine Ordnungswidrigkeit handelt, erhielt der Mann eine Ordnungswidrigkeitsanzeige in Höhe von 25 Euro sowie eine eindringliche Belehrung zum richtigen Verhalten auf Bahnanlagen. 

21-Jähriger bereits merhrfach polizeilich aufgefallen

Wie aus der Mitteilung der Bundespolizeiinspektion Magdeburg hervorgeht, ergab die Identitätsfeststellung und darauffolgende Abfrage der Personaldaten im polizeilichen Fahndungssystem, dass der Mann bereits mehrfach polizeilich in Erscheinung getreten war.

Die sich anschließende Durchsuchung seines mitgeführten Rucksackes zeigte, dass der Mann darin einen Teleskopschlagstock, zwei Schlagringe und eine geringe Menge unerlaubter Substanzen, vermutlich Cannabis-Blüten, mit sich führte.

Die nach dem Waffengesetz unerlaubten Gegenstände sowie die Betäubungsmittel wurden durch die Beamten sichergestellt. Der Mann konnte anschließend seinen Weg fortsetzen, erhielt jedoch Anzeigen wegen Verstößen gegen das Waffen- und Betäubungsmittelgesetz.