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Blaulicht Bundespolizei stellt Dieb in Dessau, weil er mit dem Fahrrad durch die Haupthalle fährt

Das Schicksal führt des Öfteren Menschen zusammen. In diesem Fall provitiert die Polizei allerdings wohl mehr als der Dieb in Dessau.

Aktualisiert: 15.07.2021, 13:05
Am Dessauer Bahnhof ging den Polizisten ein Dieb ins Netz.
Am Dessauer Bahnhof ging den Polizisten ein Dieb ins Netz. Symbolfoto: imago

Dessau (vs) - Erstaunliche Geschichte in Dessau: Im Rahmen verstärkter bahnpolizeilicher Fahndungsmaßnahmen der Bundespolizeiinspektion Magdeburg  kontrollierten am Mittwoch, den 14. Juli, Einsatzkräfte der Bundespolizeidirektion Pirna gegen 18.00 Uhr einen 32-Jährigen im Hauptbahnhof Dessau. Der Deutsche war zuvor mit seinem Fahrrad durch die Haupthalle gefahren, stieg bei Erkennen der Bundespolizisten sofort ab und versuchte unbemerkt seinen Weg fortzusetzen. Die Beamten hielten den Mann an, um ihn zu belehren, dass im Bahnhof generell die Pflicht zum Schieben eines Fahrrades besteht.

Dabei fiel den Beamten eine blutende Wunde auf, die sich der Deutsche nach eigenen Angaben selbst durch das Spritzen von Heroin zugefügt hatte. Der Mann konnte sich nicht ausweisen und machte daraufhin mündliche Angaben zu seiner Person. Eine Überprüfung dieser Angaben im polizeilichen Fahndungssystem ergab, dass er als Betäubungsmittelkonsument bekannt war und in der Vergangenheit schon häufig im Zusammenhang mit Eigentumsdelikten aufgefallen war.

Bolzenschneider fielen auf

Bei der Inaugenscheinnahme seiner mitgeführten Sachen fielen den kontrollierenden Beamten zwei nagelneue Bolzenschneider auf, die noch mit Preisschild versehen waren. Um den Besitz von unerlaubten Substanzen auszuschließen, nahmen die Bundespolizisten ihn für eine Durchsuchung zur Dienststelle der Bundespolizei mit. Aufgrund der unglaubhaften Angaben zu den nagelneuen Bolzenschneidern entschlossen sich die Beamten, sich mit dem auf dem Etikett erkennbaren Baumarkt in Verbindung zu setzten, um einen Diebstahl auszuschließen.

Der Geschäftsführer bestätigte jedoch nach einer Recherche anhand der Identifikationsnummern der Werkzeuge, dass diese aus seinem Geschäft entwendet wurden. Mit dem Ergebnis konfrontiert gab der Radfahrer den Diebstahl zu. Unerlaubte Substanzen führte der 32-Jährige nicht mit.

Auch das Fahrrad war nicht zur Fahndung ausgeschrieben. Somit konnte der Mann die Dienststelle gegen 18:45 Uhr ohne die entwendeten Bolzenschneider, dafür mit einer Strafanzeige wegen Diebstahls im Gepäck wieder verlassen.