Landtag Datenschützerwahl: CDU-Fraktion gibt Abstimmung frei
Am Donnerstag soll im Landtag ein neuer Datenschutzbeauftragter gewählt werden. Doch ob das gelingt, ist offener denn je. Die CDU-Fraktion gibt die Abstimmung frei. SPD und FDP wollen am bisher favorisierten Kandidaten festhalten.

Magdeburg - Die CDU-Landtagsfraktion will bei der Wahl eines Landesdatenschutzbeauftragten am Donnerstag im Landtag von Sachsen-Anhalt ohne klare Wahlempfehlung in die Abstimmung gehen. Das kündigte Fraktionschef Guido Heuer am Mittwoch nach einer kurzen Fraktionssitzung an. „Die Abstimmung ist freigegeben“, sagte Heuer vor Journalisten. Man vertraue darauf, dass die Abgeordneten „im Sinne der Sache“ entscheiden würden.
Heuer vermied auf Nachfrage ein Bekenntnis zum bisher favorisierten Kandidaten Albert Cohaus. „Ich werde da nichts weiter zu sagen.“
Die Koalitionspartner halten dagegen an Cohaus fest. „Die FDP-Fraktion bleibt bei ihrer Auffassung, dass im jetzigen Bewerbungsverfahren der amtierende Datenschutzbeauftragte Cohaus der geeignetste Kandidat ist“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der Liberalen, Guido Kosmehl, der dpa. Die Sozialdemokraten sehen das ähnlich. „Wir bleiben dabei: Die SPD-Fraktion hält Herrn Cohaus für den geeignetsten Kandidaten“, sagte ein Sprecher.
Am Donnerstag soll im Parlament ein neuer Anlauf zur Wahl eines Landesdatenschutzbeauftragten genommen werden. Auf dem Wahlzettel stehen mehrere Namen. Im Frühjahr war die Wahl des favorisierten Albert Cohaus überraschend gescheitert. Bei der Abstimmung hatte die schwarz-rot-gelbe Koalition keine Mehrheit zusammenbekommen. Cohaus erhielt 46 Stimmen, 49 wären nötig gewesen. CDU, SPD und FDP verfügen zusammen über 56 Sitze. Die Christdemokraten stellen mit 40 Abgeordneten die mit Abstand größte Fraktion.
Cohaus führt die Geschäfte des Landesbeauftragten für den Datenschutz seit Januar 2021 interimsmäßig, er ist als Direktor dessen Stellvertreter. Warum die Koalition bei der geheimen Abstimmung keine Mehrheit zusammenbrachte, ist unklar. Dem Vernehmen nach soll Cohaus bei seiner Vorstellung im Landtag nicht alle Abgeordneten überzeugt haben.
Die Vergabe der Stelle hat eine lange Vorgeschichte. Nach mehrfacher Verlängerung seiner Dienstzeit ging der oberste Datenschützer Harald von Bose Ende 2020 in den Ruhestand. Die Wahl eines Nachfolgers war im Frühjahr 2018 schon einmal gescheitert, weil im Landtag die damals nötige Zwei-Drittel-Mehrheit verfehlt wurde. Die Hürden wurden im Anschluss gesenkt, so dass für die Wahl nun die Mehrheit der Mitglieder des Landtags ausreicht.