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Flüchtlinge Dobrindt legt Gesetz zum Familiennachzug vor

Für die Union ist die Einschränkung der Migration nach Deutschland ein zentrales Projekt der schwarz-roten Koalition. Auf Maßnahmen an den Grenzen folgt nun ein erster Gesetzentwurf.

Von dpa 25.05.2025, 11:22
Innenminister Dobrindt will mit dem Gesetzentwurf die Sog-Faktoren für Migranten reduzieren.
Innenminister Dobrindt will mit dem Gesetzentwurf die Sog-Faktoren für Migranten reduzieren. Bernd von Jutrczenka/dpa

Berlin - Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) will dem Kabinett am Mittwoch den Gesetzentwurf zur Einschränkung des Familiennachzugs für bestimmte Flüchtlinge vorlegen. Einen entsprechenden Bericht der „Bild am Sonntag“ bestätigte das Innenministerium der Deutschen Presse-Agentur. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, sollen Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus zwei Jahre lang keine Familienangehörigen mehr nach Deutschland holen dürfen. Härtefälle sind ausgenommen. 

„Bisher konnten 1000 Personen pro Monat nach Deutschland nachgezogen werden. Damit ist jetzt Schluss“, sagte Dobrindt der „Bild“. „Wir müssen die Pull-Faktoren (Sog-Faktoren) nach Deutschland deutlich reduzieren. Auch damit zeigen wir, die Migrationspolitik in Deutschland hat sich geändert.“

Familiennachzug seit 2018 wieder möglich

Der Familiennachzug für Flüchtlinge ohne Asylstatus war bereits von März 2016 bis Juli 2018 von der damaligen schwarz-roten Koalition ausgesetzt worden. Begründet wurde dies damals mit der Absicht, eine Überlastung bei der Aufnahme und Integration zu vermeiden. Seit August 2018 dürfen monatlich insgesamt 1000 Menschen als Angehörige von Menschen mit diesem Schutzstatus einreisen.

Protest von Nichtregierungsorganisationen 

Der Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP von 2021 sah zwar eigentlich vor, dass der Familiennachzug auch zu Menschen aus dieser Gruppe wieder unbegrenzt möglich werden soll. Umgesetzt wurde dieses Vorhaben aber nicht. Mehr als 30 Nichtregierungsorganisationen haben an die Bundesregierung appelliert, ihre Pläne zur Einschränkung des Familiennachzugs für Flüchtlinge fallen zu lassen und ihn stattdessen auszuweiten.