Geldwäschevorwurf Staatsanwaltschaft ermittelt gegen AfD-Politiker Krah
AfD-Politiker Maximilian Krah ist gerade erst in den Bundestag eingezogen - und steht schon wieder in den Schlagzeilen. Gegen ihn wird wegen des Verdachts der Bestechlichkeit und Geldwäsche ermittelt.

Dresden - Es geht um den Verdacht auf Bestechlichkeit und Geldwäsche: Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat ein Ermittlungsverfahren gegen den AfD-Politiker Maximilian Krah eröffnet. Es steht im Zusammenhang mit möglichen chinesischen Zahlungen, wie die Behörde auf Anfrage mitteilte. Die Immunität des Bundestagsabgeordneten soll deshalb aufgehoben werden. Krah weist die Vorwürfe zurück.
Die Tatvorwürfe beziehen sich laut Generalstaatsanwaltschaft auf seine Zeit als Abgeordneter im EU-Parlament. Zuerst hatte die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet. Die Behörde will ermitteln, ob „genügender Anlass zur Erhebung einer Anklage besteht oder das Verfahren einzustellen ist.“ Es gelte die Unschuldsvermutung.
Krah schrieb auf X, die Vorwürfe seien absurd und politisch motiviert. Im Kern gehe es darum, dass er als Rechtsanwalt Rechnungen an Mandanten gestellt habe. „Ich habe selbstverständlich keinerlei Straftat begangen. Hier geht es allein um Rufschädigung“, teilte er mit.
Berichte über Russland- und China-Verbindungen
Der Fall hat eine lange Vorgeschichte. Krah hatte vor einem Jahr wochenlang in den Schlagzeilen gestanden. Hintergrund waren zum einen Berichte über mutmaßliche Verbindungen zu prorussischen Netzwerken. So wurde bekannt, dass der Politiker Interviews auf der Plattform „Voice of Europe“ gegeben hatte, die im Verdacht steht, Geld an europäische Politiker gezahlt und prorussische Propaganda verbreitet zu haben. In der EU war ein Sendeverbot für die Plattform beschlossen worden.
Ex-Krah-Mitarbeiter unter Spionageverdacht
Schon Monate vorher hatten Medien wie die „Süddeutsche Zeitung“ und „t-online“ auch über Verbindungen und Reisen Krahs nach China berichtet und in dem Zusammenhang auch über einen seiner Mitarbeiter im Europaparlament - Jian G., der möglicherweise im Auftrag Chinas handele.
G. wurde vor gut einem Jahr festgenommen. Die Bundesanwaltschaft hat ihn mittlerweile auch angeklagt, ihm droht der Prozess. Er soll seit 2002 für einen chinesischen Geheimdienst gearbeitet, Informationen über Verhandlungen im Europäischen Parlament weitergegeben und chinesische Oppositionelle in Deutschland ausgespäht haben.
Den Sicherheitsbehörden warf Krah nach G.s Festnahme vor, ihn nicht vor dem Mitarbeiter gewarnt zu haben. „Der einzige Vorwurf, den ich mir im Zusammenhang mit meinem chinesisch-stämmigen Ex-Mitarbeiter mache ist, nicht gründlicher aufgepasst zu haben“, schrieb er später bei X.
G. kam 2002 als Student in Krahs Heimatstadt Dresden
G. war nach Medienberichten 2002 als Student nach Dresden gekommen, wo auch Krah herkommt. Krah kannte G. nach eigenen Angaben seit 2015. Dieser sei damals Mandant seiner Anwaltskanzlei gewesen. Seit 2019 soll er für Krah gearbeitet haben. Der „Spiegel“ berichtet unter Berufung auf Ermittlungsakten von verdächtigen Zahlungen, die über Krahs damalige Anwaltskanzleien geflossen seien, und über Scheinrechnungen.
Ermittler nehmen schließlich auch Krah ins Visier
Kurz nach G.s Festnahme hatten die Dresdner Strafverfolgungsbehörden wegen der Russland- und China-Berichte auch sogenannte Vorermittlungen gegen Krah aufgenommen, um die Eröffnung eines möglichen offiziellen Ermittlungsverfahrens zu prüfen. In letzterem Fall läuft nun ein solches Verfahren wegen des Verdachts auf Bestechlichkeit und Geldwäsche. Das Vorermittlungsverfahren im Zusammenhang mit angeblichen russischen Zahlungen sei weiterhin anhängig, heißt es.
Immunität soll aufgehoben werden
Als Bundestagsabgeordneter genießt Krah sogenannte Immunität, ist also eigentlich vor Strafverfolgung geschützt. Die Generalstaatsanwaltschaft will die Immunität aufheben lassen, wie sie auf Anfrage mitteilte. Solchen Gesuchen kommt der Bundestag nach einer langjährigen Praxis stets nach.
In einer Anlage zur Geschäftsordnung, die zum Beginn jeder Wahlperiode neu beschlossen wird, steht: „Der Deutsche Bundestag genehmigt bis zum Ablauf dieser Wahlperiode die Durchführung von Ermittlungsverfahren gegen Mitglieder des Bundestages wegen Straftaten, es sei denn, dass es sich um Beleidigungen (...) politischen Charakters handelt.“ Nötig ist jedoch in jedem Einzelfall ein Beschluss des Parlaments. Dieser wird immer ohne Debatte getroffen.