Budapest-Komplex Fünf Jahre Haft für mutmaßliche Linksextremistin Hanna S.
Vor dem Hochsicherheitssaal protestieren Unterstützer, drinnen entscheiden die Richter: Hanna S. ist schuldig. Das Urteil fiel milder aus als zuvor gefordert.

München - Das Oberlandesgericht München hat die mutmaßliche Linksextremistin Hanna S. unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung zu fünf Jahren Haft verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sie an Attacken auf vermeintliche Rechtsextreme in Budapest beteiligt war. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Damit blieb das Gericht deutlich hinter der Forderung der Bundesanwaltschaft. Diese hatte zuvor auf neun Jahre Haft wegen versuchten Mordes plädiert. Die Verteidigung hatte Freispruch und eine Entschädigung für die Zeit in Untersuchungshaft beantragt.
Angriffe beim „Tag der Ehre“
Hanna S. stand seit Februar dieses Jahres in München wegen Angriffen in Budapest vor Gericht. In der ungarischen Hauptstadt kamen zu dem Zeitpunkt zum sogenannten „Tag der Ehre“ Rechtsextremisten aus ganz Europa zusammen, um des Ausbruchsversuchs der deutschen Wehrmacht, der Waffen-SS und ihrer ungarischen Kollaborateure aus der von der Roten Armee belagerten Stadt zu gedenken. Ein „Neonazi-Schaulaufen“ hatte der Verteidiger Yunus Ziyal das Event zum Beginn des Prozesses genannt. „Es handelt sich um das derzeit größte Massenevent der extremen Rechten.“
Hanna S. wurde vorgeworfen, an zwei Angriffen beteiligt gewesen zu sein. Die Geschädigten waren aus einer Gruppe heraus mit Schlagstöcken, einem Hammer und Pfefferspray drangsaliert worden. Beim ersten Angriff erlitt ein Mann schwere Kopfwunden, beim zweiten waren vor allem Prellungen und Platzwunden die Folge. Der Vorsitzende Richter sprach von einer „Menschenjagd“, die in Budapest stattgefunden habe, die selbst dann nicht gerechtfertigt sein könnte, wenn man annähme, der Staat täte zu wenig gegen Rechtsextremismus.
Vor dem Urteil demonstrierten Hannas Unterstützer vor der Justizvollzugsanstalt Stadelheim, in deren Hochsicherheitssaal der Prozess stattfand. Im sogenannten Budapest-Komplex sollen mehrere Personen involviert sein, sieben weitere hatten sich im Januar an verschiedenen Orten den Behörden gestellt, gegen sechs von ihnen hat der Generalbundesanwalt Anklage zum OLG Düsseldorf erhoben. Zu der jetzt in Deutschland verfolgten Gruppe zählt auch die non-binäre Person Maja T., die vergangenes Jahr nach Ungarn ausgeliefert wurde.