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Gesetzentwurf Fußfessel soll Opfer vor häuslicher Gewalt schützen

Vom Täter geschlagen, vergewaltigt oder sogar getötet – die Zahlen zu häuslicher Gewalt sind alarmierend. Das Bundesjustizministerium will Opfer besser schützen und mit der Fußfessel Leben retten.

Von dpa 23.08.2025, 01:01
Kommt der Täter zu nah, sollen Opfer und Polizei einen Hinweis bekommen. (Symbolbild)
Kommt der Täter zu nah, sollen Opfer und Polizei einen Hinweis bekommen. (Symbolbild) Andreas Arnold/dpa

Berlin - Opfer von häuslicher Gewalt sollen durch eine Fußfessel für den Täter künftig besser geschützt werden. Ein Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) sieht vor, dass Familiengerichte künftig die Täter zum Tragen einer elektronischen Fußfessel verpflichten können, wie die Funke Mediengruppe berichtet. 

Nähert sich der Täter, wird das Opfer über ein Empfangsgerät gewarnt und „kann sich dadurch gegebenenfalls rechtzeitig in Sicherheit bringen oder Unterstützung suchen“, heißt es in dem Papier, das auch der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Auch die Polizei soll automatisch alarmiert werden, wenn sich ein Täter nähert. 

„Die Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung als Maßnahme des Gewaltschutzgesetzes kann im Einzelfall dazu beitragen, dass Tötungsdelikte oder schwere Körperverletzungen vermieden werden“, heißt es zur Begründung. Es könne nicht nur das Opfer früher gewarnt werden, sondern auch Täter könnten sich anders verhalten, wenn sie wissen, dass sie überwacht werden. „Insgesamt kann dies zur Rettung von Leib und Leben der Opfer beitragen“, heißt es in dem Entwurf. 

Die Fußfessel soll bei sogenannten Hochrisikofällen und zeitlich begrenzt eingesetzt werden. Die Richter sollen sie zunächst für höchstens ein halbes Jahr anordnen dürfen. Eine Verlängerung um jeweils drei Monate ist möglich, wenn das Opfer einen entsprechenden Antrag stellt und die Gefahr nach Einschätzung der Richter weiter besteht, wie es in dem Entwurf heißt. 

Mehr Fälle von häuslicher Gewalt bekannt – Rekord 2024 

Mit der geplanten Änderung des Gewaltschutzgesetzes soll eine bundesweite Regelung geschaffen werden. Mehr als 250.000 Menschen sind 2023 Opfer von häuslicher Gewalt geworden, wie aus dem Bundeslagebild Häusliche Gewalt des Bundeskriminalamts (BKA) hervorgeht. Experten gehen von einer Dunkelziffer nicht gemeldeter Fälle aus. Der Großteil der Betroffenen von häuslicher Gewalt sind Frauen, die überwiegende Mehrheit der Tatverdächtigen sind männlich. 

Zahlen für 2024 zu häuslicher Gewalt sind noch nicht offiziell vorgestellt worden. Laut einem Bericht der „Welt am Sonntag“ gab es mit 265.942 betroffenen Menschen im vergangenen Jahr einen Rekordwert. Die Zeitung bezieht sich dabei auf Zahlen des Bundeskriminalamts.

Vorbild Spanien 

Die Pläne aus dem Bundesjustizministerium orientieren sich an Spanien. Dort sei seit der Einführung der elektronischen Fußfessel für Täter 2009 kein Opfer mehr getötet worden, heißt es in dem Gesetzentwurf. 

Hubig will auch einführen, dass Familiengerichte die Täter künftig zu Anti-Gewalt-Trainings verpflichten können. Zudem sollen Familienrichter Auskünfte aus dem Waffenregister anfordern dürfen. Das Ziel dabei: Eine bessere Einschätzung der Bedrohungslage. Auch solle der Strafrahmen für Verstöße gegen das Gewaltschutzgesetz erhöht werden, von einer Geldstrafe oder höchstens zwei Jahren Freiheitsstrafe wie bislang auf eine Geldstrafe oder bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe.