1. Startseite
  2. >
  3. Deutschland & Welt
  4. >
  5. Deutschland
  6. >
  7. Grenzkontrollen: GdP: Wenig Asylsuchende an den Grenzen - Schleuser warten ab

Grenzkontrollen GdP: Wenig Asylsuchende an den Grenzen - Schleuser warten ab

Seit rund einer Woche weisen Polizisten an den deutschen Landgrenzen auch Asylsuchende zurück. Viele seien seither nicht gekommen, heißt es von der Gewerkschaft der Polizei.

Von dpa 15.05.2025, 12:30
Seit September 2024 kontrolliert die Bundespolizei an allen deutschen Landgrenzen. (Archivfoto)
Seit September 2024 kontrolliert die Bundespolizei an allen deutschen Landgrenzen. (Archivfoto) Harald Tittel/dpa

Berlin - Seitdem die Polizei an den Grenzen Asylsuchende zurückweist, kommen dort nach Beobachtungen der Gewerkschaft der Polizei (GdP) weniger Schutzsuchende an. „Ich vermute, dass die Schleuser jetzt erst einmal Pause machen und abwarten, wie lange die verstärkten Kontrollen laufen“, sagt Sven Hüber, stellvertretender GdP-Vorsitzender für den Bereich Bundespolizei und Zoll. „Wenn an einem Tag 25 bis 28 Asylsuchende an den Grenzen zurückgewiesen werden, dann ist das keine große Sache“, fügt er hinzu.

Erlass des Ministers kam vor gut einer Woche

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte am Mittwoch vergangener Woche - wenige Stunden nach seinem Amtsantritt - eine Intensivierung der Grenzkontrollen verfügt. Gleichzeitig ordnete er an, künftig sollten auch Asylsuchende an der Grenze zurückgewiesen werden können. Dies soll allerdings nicht für Schwangere, Kinder und andere Angehörige vulnerabler Gruppen gelten. Zuvor waren lediglich Menschen, die kein Asylgesuch vorbrachten, sowie Ausländer, die mit einer temporären Einreisesperre etwa wegen einer früheren Abschiebung belegt waren, zurückgewiesen worden. 

Voraussetzung für eine Zurückweisung sind Kontrollen direkt an der Grenze. Diese hatte Dobrindts Vorgängerin, Nancy Faeser (SPD), nach und nach für alle Grenzabschnitte angeordnet. An der Landgrenze zu Österreich hatte es solche Kontrollen, die bei der EU-Kommission angemeldet und begründet werden müssen, bereits seit Herbst 2015 gegeben.

Bei den Nachbarstaaten stieß die Ankündigung Dobrindts teils auf Skepsis. „Dass Nachbarstaaten die Rückübernahme eines unerlaubt eingereisten Ausländers ablehnen, kommt gelegentlich vor“, berichtet Hüber. Dies sei auch bei den Zurückweisungen, die es bisher gab, schon der Fall gewesen.

Bereitschaftspolizei unterstützt

Aus Sicht der Gewerkschaftsvertreter stellt sich die Frage, wie nachhaltig die nun verfügte Änderung wirkt und ob sie rechtlich unbedenklich ist - auch mit Blick auf das Europarecht. Hinzu kämen absehbar Personalengpässe. „So wie die Grenzkontrollen im Moment laufen, lässt sich das höchstens wenige Monate durchhalten“, meint Andreas Roßkopf, GdP-Vorsitzender für den Bereich Bundespolizei und Zoll. Noch sei der Punkt, wo an Flughäfen und Bahnhöfen Personal fehlt, nicht erreicht. „Allerdings wird die Bereitschaftspolizei, die jetzt bei den Grenzkontrollen unterstützt, auch an anderer Stelle gebraucht, und die Kolleginnen und Kollegen an den Grenzen können auch nicht dauerhaft auf Fortbildung verzichten und auf den Abbau von Überstunden.“