Gesundheitskosten Große Kassen heben Zusatzbeiträge 2026 an
Ein Sparpaket mit Ausgabenbremsen bei den Kliniken für nächstes Jahr hat die Koalition in letzter Minute gerade noch besiegelt. Auf Millionen Versicherte kommen aber dennoch Beitragserhöhungen zu.

Berlin - Zwei große bundesweite Krankenkassen heben den Zusatzbeitrag im neuen Jahr an. Wie die Techniker Krankenkasse (TK) als größte gesetzliche Kasse mit 12,3 Millionen Versicherten mitteilte, steigt ihr Zusatzbeitrag zum 1. Januar 2026 von 2,45 Prozent auf 2,69 Prozent. Damit bleibe man „deutlich unter dem Marktschnitt“. Die DAK-Gesundheit als Nummer drei mit 5,4 Millionen Versicherten teilte mit, den Zusatzbeitrag von 2,8 Prozent auf 3,2 Prozent anzuheben. Damit liege man „im mittleren Beitragsspektrum“ der Kassen.
DAK-Vorstandschef Andreas Storm sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Das kleine Sparpaket der Bundesregierung reicht nicht aus, um das Versprechen stabiler Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung halten zu können.“ Am Tag der Gesetzesverabschiedung habe man es durch nun bekannte Haushaltsbeschlüsse der Kassen schwarz auf weiß: „Für mehr als 39 Millionen Versicherte wird der Zusatzbeitrag zum Jahreswechsel angehoben“, sagte er nach einer DAK-Auswertung. Dies seien 52 Prozent der Versicherten.
Sparpaket für 2026 gerade beschlossen
Bundestag und Bundesrat hatten am Freitag in letzter Minute ein Sparpaket von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) gebilligt. Es sieht Ausgabenbremsen vor allem bei den Kliniken vor und soll den Druck für erneute Anhebungen der Zusatzbeiträge zum 1. Januar 2026 vermindern. Das Ministerium hatte den durchschnittlichen Zusatzbeitrag als Orientierungsmarke für Entscheidungen der Kassen für 2026 auf dem aktuellen Niveau von 2,9 Prozent festgelegt.
Kassenvertreter warnen seit längerem, dass Beitragserhöhungen auch mit diesem Sparpaket absehbar sind, da viele Kassen Reserven auf vorgeschriebene Mindestwerte auffüllen müssen. Zum gesamten Beitrag, den sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen, gehört neben dem jeweiligen Zusatzbeitrag der allgemeine Satz von einheitlich 14,6 Prozent des Bruttolohns.