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  7. Illegal Parken auf dem Fußweg: Zwingt Gericht Städte zum Handeln?

Parken auf dem Fußweg Bundesverwaltungsgericht entscheidet: Dürfen Kommunen bei Falschparkern nicht mehr wegsehen?

Das Auto teilweise auf dem Fußweg abstellen, ist fast überall verboten. Trotzdem machen es viele Autofahrer und oft wird es von den Städten toleriert. Fünf Menschen aus Bremen haben dagegen geklagt und vor dem Verwaltungsgericht Recht bekommen. Nun soll das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eine Entscheidung treffen.

Von dpa 06.06.2024, 10:13
Autos, die teilweise auf dem Gehweg parken, werden in vielen Städten toleriert. Doch nun könnte sich das ändern. 
Autos, die teilweise auf dem Gehweg parken, werden in vielen Städten toleriert. Doch nun könnte sich das ändern.  Foto: Julian Stratenschulte/dpa/Symbol

Leipzig. - Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig befasst sich am Donnerstag mit der Frage, ob Anwohner gegen illegal geparkte Autos auf Gehwegen vorgehen können. Ohne Erlaubnis ist es Autofahrern verboten, beispielsweise mit zwei Rädern aufgesetzt auf dem Bürgersteig zu parken.

In vielen Städten ist das aufgesetzte Parken dennoch verbreitet und Behörden dulden es. Von dem Urteil könne eine „Signalwirkung“ ausgehen, sagte der Osnabrücker Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Henning J. Bahr, der Deutschen Presse-Agentur.

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Kläger wollten Stadt Bremen zum Einsatz gegen Falschparker zwingen

Die fünf Kläger sind Eigentümer aus Bremen, wie einer der Kläger auf Rückfrage bestätigte. Sie besitzen Eigentum in Straßen, in denen Autofahrer nahezu durchgehend auf dem Bürgersteig parken. Die Kläger wollen, dass die Straßenverkehrsbehörde dagegen vorgeht.

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Die andere Partei ist die Stadt Bremen. Das Gericht hat einen einzelnen Verhandlungstag angesetzt. „Ob das Gericht an dem Tag zu einer Entscheidung kommt und das Urteil verkündet, kann ich nicht vorhersagen“, sagte eine Gerichtssprecherin.

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Verwaltungsgericht gibt Bürgern Recht - Stadt darf bei Fußweg-Parkern nicht untätig bleiben

Das Bremer Verwaltungsgericht entschied 2021, die Kläger seien berechtigt zu verlangen, dass die Straßenverkehrsbehörde einschreite. Die Behörde könne entscheiden, welche Maßnahme sie wähle.

Das Bremer Oberverwaltungsgericht bestätigte das 2022 in einem Urteil grundsätzlich. Es entschied aber anders als die Vorinstanz, dass die Behörde derzeit einen Spielraum habe, ob sie einschreite. Gänzlich tatenlos könne sie allerdings nicht bleiben.

Die Behörde müsse beispielsweise begründen, warum sie keine einseitigen Halteverbotsschilder aufstelle, was eher wenig Aufwand erfordere.

Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes: Bald Klagen in ganz Deutschland?

Bahr sagte, soweit ihm bekannt, sei das Verwaltungsgerichtsurteil das erste, das Anwohnern zugeparkter Gehwege ein Abwehrrecht gebe. Sollte das Bundesverwaltungsgericht zugunsten der Kläger entscheiden, könnten sich bundesweit Anwohner gegen zugeparkte Gehwege wehren.

Möglich sei auch, dass sie künftig gegen andere ständige Verstöße - wie das übermäßig schnelle Fahren in Wohngebieten - vorgehen könnten. Sollte das Gericht zuungunsten der Kläger entscheiden, werde die Bremer Rechtsprechung vermutlich zurückgedreht.

Angekündigt ist, dass die Kläger keine Statements abgeben, falls sie mit ihrer Klage scheitern. Sollten sie Erfolg haben, wollen sie sich äußern. Das Bremer Mobilitätsressort gab vor Prozessbeginn keine Einschätzung zu dem Verfahren ab. Auch das Bundesverkehrsministerium äußerte sich auf Anfrage nicht.