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  7. Impfgegner Demo in Dresden blockiert - Strafe für Engagement gegen Corona-Leugner

Dresden Strafe für Blockade von illegaler Demo? Polizei sorgt für Verwirrung

In Dresden wollen fünf Menschen ein Zeichen gegen einen Autokorso von Impfgegnern setzen. Doch die Polizei antwortet mit einem Strafverfahren – und sorgt zudem mit einem entscheidenden Fehler für Verwirrung.

15.12.2021, 08:40
In Dresden veranstalten Impfgegner teils mehrmals wöchentlich Demos gegen die Corona-Maßnahmen in Sachsen. Am 29.11. gab es Protest dagegen.
In Dresden veranstalten Impfgegner teils mehrmals wöchentlich Demos gegen die Corona-Maßnahmen in Sachsen. Am 29.11. gab es Protest dagegen. Foto: Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild

Dresden/DUR/slo - Ein Strafverfahren der sächsischen Polizei hat am Wochenende im Internet für Verwunderung und jede Menge Ärger gesorgt. Betroffene hatten in sozialen Medien Ausschnitte einer „schriftlichen Äußerung im Strafverfahren“ veröffentlicht. Demnach wurde der betroffenen Person vorgeworfen, eine „verbotene Versammlung“ von Impfgegnern gestört zu haben.

Störung einer Versammlung, die gar nicht erlaubt war – das sorgte gerade in Sachsen für Aufregung, zumal die Polizei dort sowieso wegen ihres Umgangs mit den rechtsextrem dominierten Demos der Gegner der Corona-Maßnahmen in der Kritik steht. Gegenüber der Redaktion stellte die Polizei nun aber richtig: Der Strafbefehl ist an dieser Stelle falsch. Die gestörte Versammlung hatte eine Sondergenehmigung des Dresdner Gesundheitsamtes.

Was war passiert: Am 29. November waren Impfgegner in einem Autokorso durch die Dresdner Innenstadt gefahren. In Höhe Altmarkt hatten sich ihnen fünf Menschen für wenige Minuten in den Weg gestellt. Eine der damals Beteiligten berichtet, sie hätten sich zu fünft auf die Straße gestellt, mit dem Ziel, eine „örtlich und zeitlich begrenzte“ sogenannte „symbolische Blockade“ abhalten zu wollen. Diese Form der Versammlung hatte ein Rechtsgutachten für die Stadt Dresden im Jahr 2017 explizit bestätigt.

Polizei lehnte legale Versammlungsanzeige ab und leitet Ermittlungen ein

Das Quintett habe einer der Polizistinnen vor Ort die Versammlungsanzeige klar und deutlich genannt. Die Polizei lehnte dies jedoch nach wenigen Minuten ab. Gründe dafür nannte die Polizei auf Nachfrage nicht. Nachdem die Polizei die Versammlungsanzeige jedoch abgelehnt habe, sei die Gruppe von der Straße gegangen.

Die Beamten seien von Beginn an unkooperativ gewesen, schildert eine beteiligte Person die Vorgänge an dem Abend. So habe ein Polizist zunächst versucht, einen Verstoß gegen die Corona-Schutzverordnung zu konstruieren. Als er dann merkte, dass das nicht geht, habe es dann eine Anzeige wegen der Störung des Autokorso gegeben. Die Betroffenen selbst haben mit Hilfe eines Anwaltes Akteneinsicht beantragt.