Erweitertes Führungszeugnis gefordert Nach Kindesmissbrauch: Chemnitz lässt alle Erzieher überprüfen
Die Stadt Chemnitz hat alle Beschäftigten im Kinder- und Jugendhilfebereich dazu aufgefordert, ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen. Hintergrund ist der Fall eines verurteilten Sexualstraftäters, der trotz Vorstrafe in einer Kita in Chemnitz gearbeitet hatte.

Chemnitz/DUR – Die Stadt Chemnitz lässt 1.284 Mitarbeiter von Schulen und Kitas überprüfen. Die Beschäftigen sollen dafür ein erweitertes Führungszeugnis vorweisen. So soll verhindert werden, dass Sexualstraftäter als Erzieher beschäftigt werden.
Kindesmissbrauch: Verurteilter Sexualstraftäter arbeitet in Chemnitz als Erzieher
Bereits im Juli 2017 war ein Erzieher aus Mittelsachsen vom Amtsgericht Freiberg wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern zu sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Als Auflage erhielt er ein Beschäftigungsverbot für die Betreuung von Kindern.
Wegen einer Gesetzeslücke war die Vorstrafe jedoch nicht im Führungszeugnis vermerkt, sodass er 2021 dennoch in einer Chemnitzer Kita anfangen konnte. Im Sommer 2021 stand er dann erneut wegen Kindesmissbrauchs vor Gericht.
Nachdem die Lücke geschlossen wurde, sollen nun alle Beschäftigten überprüft werden, um derartige Fälle zu verhindern.
Hintergrund: Was ist ein erweitertes Führungszeugnis?
Das erweiterte Führungszeugnis wurde 2010 für Personen eingeführt, die beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise kinder- und jugendnah tätig sind oder tätig werden sollen. Es dient dem Schutz von Minderjährigen.
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Beim erweiterten Führungszeugnis werden im Gegensatz zum einfachen Führungszeugnis sämtliche, auch geringfügige Verurteilungen unabhängig vom Fristablauf erfasst, darunter auch kinder- und jugendschutzrelevante Verurteilungen wie exhibitionistische Handlungen und die Verbreitung von Pornografie.