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Prozess Klimaschutz-Aktivist verurteilt: Gysi verteidigt vor Gericht

Die Gruppe „Letzte Generation“ sorgt seit Monaten für Staus vor allem im Berufsverkehr. Inzwischen folgt ein Strafprozess dem anderen. Ein Klimaaktivist erscheint nun mit prominentem Rechtsbeistand

Von dpa Aktualisiert: 01.12.2022, 22:13
Der Eingang vom Amtsgericht Tiergarten.
Der Eingang vom Amtsgericht Tiergarten. Taylan Gökalp/dpa

Berlin (dpa/bb) – - Ein Klimaschutz-Demonstrant, der von dem Linke-Politiker und Rechtsanwalt Gregor Gysi vertreten wurde, ist zu einer Geldstrafe von 1350 Euro verurteilt worden. Der Student habe sich der Nötigung, des Widerstands sowie des Hausfriedensbruchs schuldig gemacht, begründete das Amtsgericht Berlin-Tiergarten am Mittwoch seine Entscheidung. Der 24-Jährige hatte zugegeben, sich an mehreren Straßenblockaden der Gruppe „Letzte Generation“ beteiligt zu haben. Er habe sich wegen des Klimanotstands den Protesten angeschlossen, erklärte der Student. 

Gysi kündigte Rechtsmittel gegen die Entscheidung an - „es geht hier um Grundfragen“. In seinem Plädoyer hatte er gefordert: „Sie sollten den Mut haben, ihn freizusprechen.“ Der Angeklagte habe gestört, „weil er Angst hat“. Die Wut von Autofahrern, die von verursachten Staus betroffen sind, könne er verstehen, so Gysi. Im Kern sei es eine Spontandemonstration. Das Versammlungsrecht habe „Vorrang vor dem Recht, sich mit dem Auto irgendwo hinzubewegen“. Sein Mandant habe sich nicht strafbar gemacht - „Dasitzen ist keine Gewalt“. 

Der Politiker und Jurist kündigte am Rande an, er werde den Prozess nutzen, „um bei der Bundesregierung vorstellig zu werden, dass sie anders auf die junge Generation zugehen soll“. Ein anderes Verhältnis zwischen den Generationen sei erforderlich – „wir Alten müssen lernen ihnen zuzuhören“. 

Der 24-jährige Demonstrant hatte sich laut Ermittlungen an acht Straßenblockaden in der Zeit von Januar bis Juni dieses Jahres beteiligt. Es sei zum Teil zu erheblichen Staus gekommen. Sechs Mal habe sich der Angeklagte mit Sekundenkleber an der Fahrbahn festgeklebt. Außerdem habe er sich in einem Vorraum des Bundesjustizministeriums an einer Demonstration beteiligt. 

Der Angeklagte erklärte, er störe ungern und entschuldige sich bei den betroffenen Menschen, „aber nicht dafür, dass ich für den Erhalt unserer Gesellschaft demonstriert habe“. Das Gericht verhängte eine Gesamtgeldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 15 Euro. Der Staatsanwalt hatte 110 Tagessätze zu je 15 Euro gefordert. 

Die Berliner Justiz ist inzwischen mit einer Vielzahl von Verfahren im Zusammenhang mit Blockadeaktionen der Gruppe „Letzte Generation“ befasst. Ebenfalls am Mittwoch wurde gegen einen weiteren 24-Jährigen wegen Nötigung in einem Fall eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 15 Euro verhängt. Auch dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig.