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Justiz Neun Fälle von Entschädigungen nach U-Haft in Brandenburg

Wer nach der Untersuchungshaft im Prozess freigesprochen wird, hat Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung. In Brandenburg passiert das aber nur in wenigen Fällen.

Von dpa Aktualisiert: 24.12.2022, 21:11
Ein Häftling der Justizvollzugsanstalt Wriezen steht an seinem vergitterten Fenster.
Ein Häftling der Justizvollzugsanstalt Wriezen steht an seinem vergitterten Fenster. Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild

Potsdam - Die Brandenburger Justiz hat in diesem Jahr bereits in neun Fällen Entschädigungen bewilligt, weil Betroffene etwa zu Unrecht in Untersuchungshaft saßen. Es seien noch weitere Anträge in Bearbeitung, teilte das Justizministerium auf Anfrage mit. Im vergangenen Jahr wurden in elf Fällen Entschädigungen gezahlt.

Im vergangenen Jahr summierten sich die Entschädigungszahlungen nach Angaben des Ministeriums auf 115 350 Euro und in diesem Jahr bislang auf 107 325 Euro. Pro Hafttag werden 75 Euro gezahlt. Einzelheiten zu den Fällen, in denen Entschädigungen gezahlt werden mussten, wie etwa die Dauer der U-Haft lagen dem Ministerium nicht vor.

Ein Anspruch auf Entschädigung für erlittene Untersuchungshaft besteht, wenn der Angeklagte in der Hauptversammlung freigesprochen wird, das Verfahren eingestellt wird oder das Gericht die Eröffnung eines Hauptverfahrens nach der Anklage ablehnt. Dazu könne es kommen, wenn sich bei den weiteren Ermittlungen herausstelle, dass die Gründe für einen dringenden Tatverdacht als Voraussetzung für einen Haftbefehl nicht mehr vorliegen, teilte das Ministerium weiter mit.

Anspruch auf Haftentschädigung gibt es auch dann, wenn etwa nach einem Wiederaufnahmeverfahren ein Urteil kassiert oder abgemildert wird. Entsprechende Fälle gab es dem Ministerium zufolge es in Brandenburg aber in diesem und im vergangenen Jahr nicht.